Katasteramt Pulheim

Zuständiges Katasteramt für 50259 Pulheim, Kreis Rhein-Erft-Kreis.

Zuständig für 50259 Pulheim

Für 50259 Pulheim im Kreis Rhein-Erft-Kreis (Nordrhein-Westfalen) führt das Amt für Liegenschaftskataster und Geoinformation Rhein-Erft-Kreis das Liegenschaftskataster. Es liegt rund 13 km Luftlinie entfernt.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch nicht nötig. Der Antrag läuft vollständig online, die Zustellung erfolgt per PDF oder Post. Bearbeitungszeit der Behörde: In der Regel 2 bis 10 Werktage.

Amt für Liegenschaftskataster und Geoinformation Rhein-Erft-Kreis Katasteramt | Nordrhein-Westfalen Kreis Rhein-Erft-Kreis
Amt für Liegenschaftskataster und Geoinformation Rhein-Erft-Kreis Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim
E-Mail: katasteramt@rhein-erft-kreis.de Fax: 022718336210 Mehr erfahren
Zum Flurkarte Online-Antrag

Öffnungszeiten

Für Amt für Liegenschaftskataster und Geoinformation Rhein-Erft-Kreis liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Die aktuellen Zeiten stehen auf der offiziellen Seite des Amtes.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch ohnehin nicht nötig — der Online-Antrag läuft vollständig digital.

Weitere zuständige Stellen für Pulheim

Das Katasteramt führt das Liegenschaftskataster. Für andere Unterlagen zu einem Grundstück in Pulheim sind diese Stellen zuständig:

Unterlage Zuständige Stelle Anschrift
Grundbuchauszug Amtsgericht Bergheim Kennedystraße 2
50126 Bergheim
Teilungserklärung und Aufteilungsplan Amtsgericht Bergheim Kennedystraße 2
50126 Bergheim
Baulastenverzeichnis Stadt Pulheim Alte Kölner Straße 26
50259 Pulheim
Umweltauskunft und Altlasten Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim

Gebühren

Leistung einfach beglaubigt Einheit
Auszug aus dem Liegenschaftsbuch 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Auszug aus der Liegenschaftskarte 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Amtliche Gebühren nach Landesrecht (GebO Vermessung). Der Preis unseres Antragsservice ist im Formular ausgewiesen.
50259 Pulheim
Nordrhein-Westfalen Kreis Rhein-Erft-Kreis

Ratgeber: Bevor Sie das Amt kontaktieren

Alle Artikel

Häufige Fragen zu Pulheim

Welches Katasteramt ist für 50259 Pulheim zuständig?

Für 50259 Pulheim ist das Amt für Liegenschaftskataster und Geoinformation Rhein-Erft-Kreis zuständig, Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim.

Wie weit ist das Katasteramt von Pulheim entfernt?

Das Amt für Liegenschaftskataster und Geoinformation Rhein-Erft-Kreis liegt rund 13 Kilometer Luftlinie von Pulheim entfernt. Für eine Flurkarte ist der Weg nicht nötig — der Antrag läuft vollständig online.

Zu welchem Kreis gehört Pulheim?

Pulheim liegt im Kreis Rhein-Erft-Kreis in Nordrhein-Westfalen. Die Katasterführung richtet sich nach der Lage des Flurstücks, nicht nach dem Wohnort des Antragstellers.

Katasterämter in der Umgebung