Katasteramt Lienen

Zuständiges Katasteramt für 49536 Lienen, Kreis Steinfurt.

Zuständig für 49536 Lienen

Für 49536 Lienen im Kreis Steinfurt (Nordrhein-Westfalen) führt das Stadt Münster das Liegenschaftskataster. Es liegt rund 32 km Luftlinie entfernt.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch nicht nötig. Der Antrag läuft vollständig online, die Zustellung erfolgt per PDF oder Post. Bearbeitungszeit der Behörde: In der Regel 2 bis 10 Werktage.

Stadt Münster Katasteramt | Nordrhein-Westfalen Kreisfreie Stadt Münster
Stadt Münster Albersloher Weg 33
48155 Münster
E-Mail: katasterauskunft@stadt-muenster.de Fax: 02514927755 Mehr erfahren
Zum Flurkarte Online-Antrag

Öffnungszeiten

Für Stadt Münster liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Die aktuellen Zeiten stehen auf der offiziellen Seite des Amtes.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch ohnehin nicht nötig — der Online-Antrag läuft vollständig digital.

Weitere zuständige Stellen für Lienen

Das Katasteramt führt das Liegenschaftskataster. Für andere Unterlagen zu einem Grundstück in Lienen sind diese Stellen zuständig:

Unterlage Zuständige Stelle Anschrift
Grundbuchauszug Amtsgericht Tecklenburg Gerichtsweg 1
49545 Tecklenburg

Gebühren

Leistung einfach beglaubigt Einheit
Auszug aus dem Liegenschaftsbuch 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Auszug aus der Liegenschaftskarte 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Amtliche Gebühren nach Landesrecht (GebO Vermessung). Der Preis unseres Antragsservice ist im Formular ausgewiesen.
49536 Lienen
Nordrhein-Westfalen Kreis Steinfurt

Ratgeber: Bevor Sie das Amt kontaktieren

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Häufige Fragen zu Lienen

Welches Katasteramt ist für 49536 Lienen zuständig?

Für 49536 Lienen ist das Stadt Münster zuständig, Albersloher Weg 33, 48155 Münster.

Wie weit ist das Katasteramt von Lienen entfernt?

Das Stadt Münster liegt rund 32 Kilometer Luftlinie von Lienen entfernt. Für eine Flurkarte ist der Weg nicht nötig — der Antrag läuft vollständig online.

Zu welchem Kreis gehört Lienen?

Lienen liegt im Kreis Steinfurt in Nordrhein-Westfalen. Die Katasterführung richtet sich nach der Lage des Flurstücks, nicht nach dem Wohnort des Antragstellers.

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