Katasteramt Heek

Zuständiges Katasteramt für 48619 Heek, Kreis Borken.

Zuständig für 48619 Heek

Für 48619 Heek im Kreis Borken (Nordrhein-Westfalen) führt das Kreis Borken - Der Landrat das Liegenschaftskataster. Es liegt rund 35 km Luftlinie entfernt.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch nicht nötig. Der Antrag läuft vollständig online, die Zustellung erfolgt per PDF oder Post. Bearbeitungszeit der Behörde: In der Regel 2 bis 10 Werktage.

Kreis Borken - Der Landrat Katasteramt | Nordrhein-Westfalen Kreis Borken
Kreis Borken - Der Landrat Burloer Str. 93
46325 Borken
E-Mail: info-kataster@kreis-borken.de Fax: 02861681821700 Mehr erfahren
Zum Flurkarte Online-Antrag

Öffnungszeiten

Für Kreis Borken - Der Landrat liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Die aktuellen Zeiten stehen auf der offiziellen Seite des Amtes.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch ohnehin nicht nötig — der Online-Antrag läuft vollständig digital.

Weitere zuständige Stellen für Heek

Das Katasteramt führt das Liegenschaftskataster. Für andere Unterlagen zu einem Grundstück in Heek sind diese Stellen zuständig:

Unterlage Zuständige Stelle Anschrift
Grundbuchauszug Amtsgericht Ahaus Postfach 11 61
48661 Ahaus

Gebühren

Leistung einfach beglaubigt Einheit
Auszug aus dem Liegenschaftsbuch 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Auszug aus der Liegenschaftskarte 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Amtliche Gebühren nach Landesrecht (GebO Vermessung). Der Preis unseres Antragsservice ist im Formular ausgewiesen.
48619 Heek
Nordrhein-Westfalen Kreis Borken

Ratgeber: Bevor Sie das Amt kontaktieren

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Häufige Fragen zu Heek

Welches Katasteramt ist für 48619 Heek zuständig?

Für 48619 Heek ist das Kreis Borken - Der Landrat zuständig, Burloer Str. 93, 46325 Borken.

Wie weit ist das Katasteramt von Heek entfernt?

Das Kreis Borken - Der Landrat liegt rund 35 Kilometer Luftlinie von Heek entfernt. Für eine Flurkarte ist der Weg nicht nötig — der Antrag läuft vollständig online.

Zu welchem Kreis gehört Heek?

Heek liegt im Kreis Borken in Nordrhein-Westfalen. Die Katasterführung richtet sich nach der Lage des Flurstücks, nicht nach dem Wohnort des Antragstellers.

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