Katasteramt Vlotho

Zuständiges Katasteramt für 32602 Vlotho, Kreis Herford.

Zuständig für 32602 Vlotho

Für 32602 Vlotho im Kreis Herford (Nordrhein-Westfalen) führt das Kreis Herford das Liegenschaftskataster. Es liegt rund 6 km Luftlinie entfernt.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch nicht nötig. Der Antrag läuft vollständig online, die Zustellung erfolgt per PDF oder Post. Bearbeitungszeit der Behörde: In der Regel 2 bis 10 Werktage.

Kreis Herford Katasteramt | Nordrhein-Westfalen Kreis Herford
Kreis Herford Amtshausstraße 2
32051 Herford
E-Mail: katasteramt-auskunft@kreis-herford.de Fax: 05221132699 Mehr erfahren
Zum Flurkarte Online-Antrag

Öffnungszeiten

Für Kreis Herford liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Die aktuellen Zeiten stehen auf der offiziellen Seite des Amtes.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch ohnehin nicht nötig — der Online-Antrag läuft vollständig digital.

Weitere zuständige Stellen für Vlotho

Das Katasteramt führt das Liegenschaftskataster. Für andere Unterlagen zu einem Grundstück in Vlotho sind diese Stellen zuständig:

Unterlage Zuständige Stelle Anschrift
Grundbuchauszug Amtsgericht Bad Oeynhausen Bismarckstraße 12
32545 Bad Oeynhausen

Gebühren

Leistung einfach beglaubigt Einheit
Auszug aus dem Liegenschaftsbuch 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Auszug aus der Liegenschaftskarte 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Amtliche Gebühren nach Landesrecht (GebO Vermessung). Der Preis unseres Antragsservice ist im Formular ausgewiesen.
32602 Vlotho
Nordrhein-Westfalen Kreis Herford

Ratgeber: Bevor Sie das Amt kontaktieren

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Häufige Fragen zu Vlotho

Welches Katasteramt ist für 32602 Vlotho zuständig?

Für 32602 Vlotho ist das Kreis Herford zuständig, Amtshausstraße 2, 32051 Herford.

Wie weit ist das Katasteramt von Vlotho entfernt?

Das Kreis Herford liegt rund 6 Kilometer Luftlinie von Vlotho entfernt. Für eine Flurkarte ist der Weg nicht nötig — der Antrag läuft vollständig online.

Zu welchem Kreis gehört Vlotho?

Vlotho liegt im Kreis Herford in Nordrhein-Westfalen. Die Katasterführung richtet sich nach der Lage des Flurstücks, nicht nach dem Wohnort des Antragstellers.

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