Katasteramt Georgsmarienhütte
Zuständiges Katasteramt für 49124 Georgsmarienhütte, Landkreis Osnabrück.
Zuständig für 49124 Georgsmarienhütte
Für 49124 Georgsmarienhütte im Landkreis Osnabrück (Niedersachsen) führt das LGLN Niedersachsen - Osnabrück das Liegenschaftskataster. Es liegt rund 8 km Luftlinie entfernt.
Für eine Flurkarte ist ein Besuch nicht nötig. Der Antrag läuft vollständig online, die Zustellung erfolgt per PDF oder Post. Bearbeitungszeit der Behörde: In der Regel 2 bis 10 Werktage.
Öffnungszeiten
Für LGLN Niedersachsen - Osnabrück liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Die aktuellen Zeiten stehen auf der offiziellen Seite des Amtes.
Für eine Flurkarte ist ein Besuch ohnehin nicht nötig — der Online-Antrag läuft vollständig digital.
Weitere zuständige Stellen für Georgsmarienhütte
Das Katasteramt führt das Liegenschaftskataster. Für andere Unterlagen zu einem Grundstück in Georgsmarienhütte sind diese Stellen zuständig:
| Unterlage | Zuständige Stelle | Anschrift |
|---|---|---|
| Grundbuchauszug | Amtsgericht Bad Iburg |
Schloss 49186 Bad Iburg |
| Teilungserklärung und Aufteilungsplan | Amtsgericht Bad Iburg |
Schloss 49186 Bad Iburg |
| Baulastenverzeichnis | Landkreis Osnabrück |
Am Schölerberg 1 49082 Osnabrück |
| Umweltauskunft und Altlasten | Landkreis Osnabrück |
Am Schölerberg 1 49082 Osnabrück |
Gebühren
| Leistung | einfach | beglaubigt | Einheit |
|---|---|---|---|
| Auszug aus dem Liegenschaftsbuch | 15,00 EUR | 30,00 EUR | je Flurstück |
| Auszug aus der Liegenschaftskarte | 15,00 EUR | 30,00 EUR | je Flurstück |
Ratgeber: Bevor Sie das Amt kontaktieren
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Artikel lesen →Häufige Fragen zu Georgsmarienhütte
Für 49124 Georgsmarienhütte ist das LGLN Niedersachsen - Osnabrück zuständig, Mercatorstraße 4 und 6, 49080 Osnabrück.
Das LGLN Niedersachsen - Osnabrück liegt rund 8 Kilometer Luftlinie von Georgsmarienhütte entfernt. Für eine Flurkarte ist der Weg nicht nötig — der Antrag läuft vollständig online.
Georgsmarienhütte liegt im Landkreis Osnabrück in Niedersachsen. Die Katasterführung richtet sich nach der Lage des Flurstücks, nicht nach dem Wohnort des Antragstellers.