Katasteramt Weener

Zuständiges Katasteramt für 26826 Weener, Landkreis Leer.

Zuständig für 26826 Weener

Für 26826 Weener im Landkreis Leer (Niedersachsen) führt das LGLN Leer das Liegenschaftskataster. Es liegt rund 11 km Luftlinie entfernt.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch nicht nötig. Der Antrag läuft vollständig online, die Zustellung erfolgt per PDF oder Post. Bearbeitungszeit der Behörde: In der Regel 2 bis 10 Werktage.

LGLN Leer Katasteramt | Niedersachsen Landkreis Leer
LGLN Leer Westerende 2-4
26789 Leer
E-Mail: katasteramt-ler@lgln.niedersachsen.de Fax: 0491800830 Mehr erfahren
Zum Flurkarte Online-Antrag

Öffnungszeiten

Für LGLN Leer liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Die aktuellen Zeiten stehen auf der offiziellen Seite des Amtes.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch ohnehin nicht nötig — der Online-Antrag läuft vollständig digital.

Weitere zuständige Stellen für Weener

Das Katasteramt führt das Liegenschaftskataster. Für andere Unterlagen zu einem Grundstück in Weener sind diese Stellen zuständig:

Unterlage Zuständige Stelle Anschrift
Grundbuchauszug Amtsgericht Leer Wörde 3-5
26789 Leer (Ostfriesland)

Gebühren

Leistung einfach beglaubigt Einheit
Auszug aus dem Liegenschaftsbuch 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Auszug aus der Liegenschaftskarte 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Amtliche Gebühren nach Landesrecht (GebO Vermessung). Der Preis unseres Antragsservice ist im Formular ausgewiesen.
26826 Weener
Niedersachsen Landkreis Leer

Ratgeber: Bevor Sie das Amt kontaktieren

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Häufige Fragen zu Weener

Welches Katasteramt ist für 26826 Weener zuständig?

Für 26826 Weener ist das LGLN Leer zuständig, Westerende 2-4, 26789 Leer.

Wie weit ist das Katasteramt von Weener entfernt?

Das LGLN Leer liegt rund 11 Kilometer Luftlinie von Weener entfernt. Für eine Flurkarte ist der Weg nicht nötig — der Antrag läuft vollständig online.

Zu welchem Kreis gehört Weener?

Weener liegt im Landkreis Leer in Niedersachsen. Die Katasterführung richtet sich nach der Lage des Flurstücks, nicht nach dem Wohnort des Antragstellers.

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