Katasteramt Pewsum

Zuständiges Katasteramt für 26736 Pewsum, Landkreis Aurich.

Zuständig für 26736 Pewsum

Für 26736 Pewsum im Landkreis Aurich (Niedersachsen) führt das LGLN - Aurich das Liegenschaftskataster. Es liegt rund 19 km Luftlinie entfernt.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch nicht nötig. Der Antrag läuft vollständig online, die Zustellung erfolgt per PDF oder Post. Bearbeitungszeit der Behörde: In der Regel 2 bis 10 Werktage.

LGLN - Aurich Katasteramt | Niedersachsen Landkreis Aurich
LGLN - Aurich Gartenstraße 4
26506 Norden
E-Mail: poststelle-aur@lgln.niedersachsen.de Fax: 049319568177 Mehr erfahren
Zum Flurkarte Online-Antrag

Öffnungszeiten

Für LGLN - Aurich liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Die aktuellen Zeiten stehen auf der offiziellen Seite des Amtes.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch ohnehin nicht nötig — der Online-Antrag läuft vollständig digital.

Weitere zuständige Stellen für Pewsum

Das Katasteramt führt das Liegenschaftskataster. Für andere Unterlagen zu einem Grundstück in Pewsum sind diese Stellen zuständig:

Unterlage Zuständige Stelle Anschrift
Grundbuchauszug Amtsgericht Emden Ringstraße 6
26721 Emden
Baulastenverzeichnis Landkreis Aurich Kirchdorfer Straße 7-9
26603 Aurich

Gebühren

Leistung einfach beglaubigt Einheit
Auszug aus dem Liegenschaftsbuch 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Auszug aus der Liegenschaftskarte 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Amtliche Gebühren nach Landesrecht (GebO Vermessung). Der Preis unseres Antragsservice ist im Formular ausgewiesen.
26736 Pewsum
Niedersachsen Landkreis Aurich

Ratgeber: Bevor Sie das Amt kontaktieren

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Häufige Fragen zu Pewsum

Welches Katasteramt ist für 26736 Pewsum zuständig?

Für 26736 Pewsum ist das LGLN - Aurich zuständig, Gartenstraße 4, 26506 Norden.

Wie weit ist das Katasteramt von Pewsum entfernt?

Das LGLN - Aurich liegt rund 19 Kilometer Luftlinie von Pewsum entfernt. Für eine Flurkarte ist der Weg nicht nötig — der Antrag läuft vollständig online.

Zu welchem Kreis gehört Pewsum?

Pewsum liegt im Landkreis Aurich in Niedersachsen. Die Katasterführung richtet sich nach der Lage des Flurstücks, nicht nach dem Wohnort des Antragstellers.

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