Katasteramt Büllhorn

Zuständiges Katasteramt für 21435 Büllhorn, Landkreis Harburg.

Zuständig für 21435 Büllhorn

Für 21435 Büllhorn im Landkreis Harburg (Niedersachsen) führt das LGLN - Harburg das Liegenschaftskataster. Es liegt rund 7 km Luftlinie entfernt.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch nicht nötig. Der Antrag läuft vollständig online, die Zustellung erfolgt per PDF oder Post. Bearbeitungszeit der Behörde: In der Regel 2 bis 10 Werktage.

LGLN - Harburg Katasteramt | Niedersachsen Landkreis Harburg
LGLN - Harburg Von-Somnitz-Ring 3
21423 Winsen (Luhe)
E-Mail: katasteramt-wl@lgln.niedersachsen.de Fax: 04171602250 Mehr erfahren
Zum Flurkarte Online-Antrag

Öffnungszeiten

Für LGLN - Harburg liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Die aktuellen Zeiten stehen auf der offiziellen Seite des Amtes.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch ohnehin nicht nötig — der Online-Antrag läuft vollständig digital.

Weitere zuständige Stellen für Büllhorn

Das Katasteramt führt das Liegenschaftskataster. Für andere Unterlagen zu einem Grundstück in Büllhorn sind diese Stellen zuständig:

Unterlage Zuständige Stelle Anschrift
Grundbuchauszug Amtsgericht Winsen (Luhe) Schlossplatz 4
21423 Winsen (Luhe)

Gebühren

Leistung einfach beglaubigt Einheit
Auszug aus dem Liegenschaftsbuch 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Auszug aus der Liegenschaftskarte 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Amtliche Gebühren nach Landesrecht (GebO Vermessung). Der Preis unseres Antragsservice ist im Formular ausgewiesen.
21435 Büllhorn
Niedersachsen Landkreis Harburg

Ratgeber: Bevor Sie das Amt kontaktieren

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Häufige Fragen zu Büllhorn

Welches Katasteramt ist für 21435 Büllhorn zuständig?

Für 21435 Büllhorn ist das LGLN - Harburg zuständig, Von-Somnitz-Ring 3, 21423 Winsen (Luhe).

Wie weit ist das Katasteramt von Büllhorn entfernt?

Das LGLN - Harburg liegt rund 7 Kilometer Luftlinie von Büllhorn entfernt. Für eine Flurkarte ist der Weg nicht nötig — der Antrag läuft vollständig online.

Zu welchem Kreis gehört Büllhorn?

Büllhorn liegt im Landkreis Harburg in Niedersachsen. Die Katasterführung richtet sich nach der Lage des Flurstücks, nicht nach dem Wohnort des Antragstellers.

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