Katasteramt Rambach

Zuständiges Katasteramt für 65207 Rambach, Kreisfreie Stadt Wiesbaden.

Zuständig für 65207 Rambach

Für 65207 Rambach im Kreisfreie Stadt Wiesbaden (Hessen) führt das Geoinformationen / Amt für Bodenmanagement das Liegenschaftskataster. Es liegt rund 36 km Luftlinie entfernt.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch nicht nötig. Der Antrag läuft vollständig online, die Zustellung erfolgt per PDF oder Post. Bearbeitungszeit der Behörde: In der Regel 2 bis 10 Werktage.

Geoinformationen / Amt für Bodenmanagement Katasteramt | Hessen Landkreis Limburg-Weilburg
Geoinformationen / Amt für Bodenmanagement Berner Straße 11
65552 Limburg an der Lahn
E-Mail: kundenservice.afb-limburg@hvbg.hessen.de Fax: 0611327605640 Mehr erfahren
Zum Flurkarte Online-Antrag

Öffnungszeiten

Für Geoinformationen / Amt für Bodenmanagement liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Die aktuellen Zeiten stehen auf der offiziellen Seite des Amtes.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch ohnehin nicht nötig — der Online-Antrag läuft vollständig digital.

Gebühren

Leistung einfach beglaubigt Einheit
Auszug aus dem Liegenschaftsbuch 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Auszug aus der Liegenschaftskarte 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Amtliche Gebühren nach Landesrecht (GebO Vermessung). Der Preis unseres Antragsservice ist im Formular ausgewiesen.
65207 Rambach
Hessen Kreisfreie Stadt Wiesbaden

Ratgeber: Bevor Sie das Amt kontaktieren

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Häufige Fragen zu Rambach

Welches Katasteramt ist für 65207 Rambach zuständig?

Für 65207 Rambach ist das Geoinformationen / Amt für Bodenmanagement zuständig, Berner Straße 11, 65552 Limburg an der Lahn.

Wie weit ist das Katasteramt von Rambach entfernt?

Das Geoinformationen / Amt für Bodenmanagement liegt rund 36 Kilometer Luftlinie von Rambach entfernt. Für eine Flurkarte ist der Weg nicht nötig — der Antrag läuft vollständig online.

Zu welchem Kreis gehört Rambach?

Rambach liegt im Kreisfreie Stadt Wiesbaden in Hessen. Die Katasterführung richtet sich nach der Lage des Flurstücks, nicht nach dem Wohnort des Antragstellers.

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