Katasteramt Grüningen

Zuständiges Katasteramt für 35415 Grüningen, Landkreis Gießen.

Zuständig für 35415 Grüningen

Für 35415 Grüningen im Landkreis Gießen (Hessen) führt das Amt für Bodenmanagement Landkreis Gießen das Liegenschaftskataster. Es liegt rund 8 km Luftlinie entfernt.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch nicht nötig. Der Antrag läuft vollständig online, die Zustellung erfolgt per PDF oder Post. Bearbeitungszeit der Behörde: In der Regel 2 bis 10 Werktage.

Amt für Bodenmanagement Landkreis Gießen Katasteramt | Hessen Landkreis Gießen
Amt für Bodenmanagement Landkreis Gießen Asterweg 20
35390 Gießen
E-Mail: info.afb-marburg@hvbg.hessen.de Fax: 0642138733300 Mehr erfahren
Zum Flurkarte Online-Antrag

Öffnungszeiten

Für Amt für Bodenmanagement Landkreis Gießen liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Die aktuellen Zeiten stehen auf der offiziellen Seite des Amtes.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch ohnehin nicht nötig — der Online-Antrag läuft vollständig digital.

Gebühren

Leistung einfach beglaubigt Einheit
Auszug aus dem Liegenschaftsbuch 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Auszug aus der Liegenschaftskarte 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Amtliche Gebühren nach Landesrecht (GebO Vermessung). Der Preis unseres Antragsservice ist im Formular ausgewiesen.
35415 Grüningen
Hessen Landkreis Gießen

Ratgeber: Bevor Sie das Amt kontaktieren

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Häufige Fragen zu Grüningen

Welches Katasteramt ist für 35415 Grüningen zuständig?

Für 35415 Grüningen ist das Amt für Bodenmanagement Landkreis Gießen zuständig, Asterweg 20, 35390 Gießen.

Wie weit ist das Katasteramt von Grüningen entfernt?

Das Amt für Bodenmanagement Landkreis Gießen liegt rund 8 Kilometer Luftlinie von Grüningen entfernt. Für eine Flurkarte ist der Weg nicht nötig — der Antrag läuft vollständig online.

Gilt das für alle Postleitzahlen in Grüningen?

Ja. Grüningen hat 2 Postleitzahlen, für alle ist dasselbe Katasteramt zuständig.

Zu welchem Kreis gehört Grüningen?

Grüningen liegt im Landkreis Gießen in Hessen. Die Katasterführung richtet sich nach der Lage des Flurstücks, nicht nach dem Wohnort des Antragstellers.

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