Katasteramt Ruppertenrod

Zuständiges Katasteramt für 35325 Ruppertenrod, Landkreis Vogelsbergkreis.

Zuständig für 35325 Ruppertenrod

Für 35325 Ruppertenrod im Landkreis Vogelsbergkreis (Hessen) führt das Amt für Bodenmanagement Vogelsbergkreis das Liegenschaftskataster. Es liegt rund 24 km Luftlinie entfernt.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch nicht nötig. Der Antrag läuft vollständig online, die Zustellung erfolgt per PDF oder Post. Bearbeitungszeit der Behörde: In der Regel 2 bis 10 Werktage.

Amt für Bodenmanagement Vogelsbergkreis Katasteramt | Hessen Landkreis Vogelsbergkreis
Amt für Bodenmanagement Vogelsbergkreis Peter-Grünberg-Platz 1
36341 Lauterbach
E-Mail: info.afb-fulda@hvbg.hessen.de Fax: 0611327605200 Mehr erfahren
Zum Flurkarte Online-Antrag

Öffnungszeiten

Für Amt für Bodenmanagement Vogelsbergkreis liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Die aktuellen Zeiten stehen auf der offiziellen Seite des Amtes.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch ohnehin nicht nötig — der Online-Antrag läuft vollständig digital.

Gebühren

Leistung einfach beglaubigt Einheit
Auszug aus dem Liegenschaftsbuch 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Auszug aus der Liegenschaftskarte 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Amtliche Gebühren nach Landesrecht (GebO Vermessung). Der Preis unseres Antragsservice ist im Formular ausgewiesen.
35325 Ruppertenrod
Hessen Landkreis Vogelsbergkreis

Ratgeber: Bevor Sie das Amt kontaktieren

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Häufige Fragen zu Ruppertenrod

Welches Katasteramt ist für 35325 Ruppertenrod zuständig?

Für 35325 Ruppertenrod ist das Amt für Bodenmanagement Vogelsbergkreis zuständig, Peter-Grünberg-Platz 1, 36341 Lauterbach.

Wie weit ist das Katasteramt von Ruppertenrod entfernt?

Das Amt für Bodenmanagement Vogelsbergkreis liegt rund 24 Kilometer Luftlinie von Ruppertenrod entfernt. Für eine Flurkarte ist der Weg nicht nötig — der Antrag läuft vollständig online.

Zu welchem Kreis gehört Ruppertenrod?

Ruppertenrod liegt im Landkreis Vogelsbergkreis in Hessen. Die Katasterführung richtet sich nach der Lage des Flurstücks, nicht nach dem Wohnort des Antragstellers.

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