Katasteramt Heppenheim

Zuständiges Katasteramt für 64646 Heppenheim.

Zuständig für 64646 Heppenheim

Für 64646 Heppenheim führt das Amt für Bodenmanagement Kreis Bergstraße das Liegenschaftskataster.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch nicht nötig. Der Antrag läuft vollständig online, die Zustellung erfolgt per PDF oder Post. Bearbeitungszeit der Behörde: In der Regel 2 bis 10 Werktage.

Amt für Bodenmanagement Kreis Bergstraße Katasteramt | Hessen Landkreis Bergstraße
Amt für Bodenmanagement Kreis Bergstraße Odenwaldstr. 6
64646 Heppenheim (Bergstraße)
E-Mail: kundenservice.afb-heppenheim@hvbg.hessen.de Fax: 00000 Mehr erfahren
Zum Flurkarte Online-Antrag

Öffnungszeiten

Für Amt für Bodenmanagement Kreis Bergstraße liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Die aktuellen Zeiten stehen auf der offiziellen Seite des Amtes.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch ohnehin nicht nötig — der Online-Antrag läuft vollständig digital.

Weitere zuständige Stellen für Heppenheim

Das Katasteramt führt das Liegenschaftskataster. Für andere Unterlagen zu einem Grundstück in Heppenheim sind diese Stellen zuständig:

Unterlage Zuständige Stelle Anschrift
Grundbuchauszug Amtsgericht Bensheim Wilhelmstraße 26
64625 Bensheim
Teilungserklärung und Aufteilungsplan Amtsgericht Bensheim Wilhelmstraße 26
64625 Bensheim
Baulastenverzeichnis Kreis Bergstrasse Graben 15
64646 Heppenheim

Gebühren

Leistung einfach beglaubigt Einheit
Auszug aus dem Liegenschaftsbuch 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Auszug aus der Liegenschaftskarte 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Amtliche Gebühren nach Landesrecht (GebO Vermessung). Der Preis unseres Antragsservice ist im Formular ausgewiesen.
64646 Heppenheim

Ratgeber: Bevor Sie das Amt kontaktieren

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Häufige Fragen zu Heppenheim

Welches Katasteramt ist für 64646 Heppenheim zuständig?

Für 64646 Heppenheim ist das Amt für Bodenmanagement Kreis Bergstraße zuständig, Odenwaldstr. 6, 64646 Heppenheim (Bergstraße).

Gilt das für alle Postleitzahlen in Heppenheim?

Ja. Heppenheim hat 2 Postleitzahlen, für alle ist dasselbe Katasteramt zuständig.