Katasteramt Hermannshof

Zuständiges Katasteramt für 23730 Hermannshof.

Zuständig für 23730 Hermannshof

Für 23730 Hermannshof führt das Landesamt für Vermessung und Geoinformation SH Ostholstein_Eutin das Liegenschaftskataster.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch nicht nötig. Der Antrag läuft vollständig online, die Zustellung erfolgt per PDF oder Post. Bearbeitungszeit der Behörde: In der Regel 2 bis 10 Werktage.

Landesamt für Vermessung und Geoinformation SH Ostholstein_Eutin Katasteramt | Schleswig-Holstein Kreisfreie Stadt Lübeck
Landesamt für Vermessung und Geoinformation SH Ostholstein_Eutin Brolingstraße 53 b-d
23554 Lübeck
E-Mail: Poststelle-Luebeck@LVermGeo.landsh.de Fax: 045130090149 Mehr erfahren
Zum Flurkarte Online-Antrag

Öffnungszeiten

Für Landesamt für Vermessung und Geoinformation SH Ostholstein_Eutin liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Die aktuellen Zeiten stehen auf der offiziellen Seite des Amtes.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch ohnehin nicht nötig — der Online-Antrag läuft vollständig digital.

Weitere zuständige Stellen für Hermannshof

Das Katasteramt führt das Liegenschaftskataster. Für andere Unterlagen zu einem Grundstück in Hermannshof sind diese Stellen zuständig:

Unterlage Zuständige Stelle Anschrift
Grundbuchauszug Amtsgericht Oldenburg (Holstein) Göhler Straße 90
23758 Oldenburg (Holstein)

Gebühren

Leistung einfach beglaubigt Einheit
Auszug aus dem Liegenschaftsbuch 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Auszug aus der Liegenschaftskarte 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Amtliche Gebühren nach Landesrecht (GebO Vermessung). Der Preis unseres Antragsservice ist im Formular ausgewiesen.
23730 Hermannshof

Ratgeber: Bevor Sie das Amt kontaktieren

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Häufige Fragen zu Hermannshof

Welches Katasteramt ist für 23730 Hermannshof zuständig?

Für 23730 Hermannshof ist das Landesamt für Vermessung und Geoinformation SH Ostholstein_Eutin zuständig, Brolingstraße 53 b-d, 23554 Lübeck.

Gilt das für alle Postleitzahlen in Hermannshof?

Ja. Hermannshof hat 2 Postleitzahlen, für alle ist dasselbe Katasteramt zuständig.