Katasteramt Gleiritsch

Zuständiges Katasteramt für 92723 Gleiritsch, Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab.

Zuständig für 92723 Gleiritsch

Für 92723 Gleiritsch im Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab (Bayern) führt das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Nabburg  das Liegenschaftskataster. Es liegt rund 11 km Luftlinie entfernt.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch nicht nötig. Der Antrag läuft vollständig online, die Zustellung erfolgt per PDF oder Post. Bearbeitungszeit der Behörde: In der Regel 2 bis 10 Werktage.

Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Nabburg  Katasteramt | Bayern Landkreis Schwandorf
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Nabburg  Obertor 12
92507 Nabburg
E-Mail: n.b. Fax: 09433240549 Mehr erfahren
Zum Flurkarte Online-Antrag

Öffnungszeiten

Für Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Nabburg  liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Die aktuellen Zeiten stehen auf der offiziellen Seite des Amtes.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch ohnehin nicht nötig — der Online-Antrag läuft vollständig digital.

Gebühren

Leistung einfach beglaubigt Einheit
Auszug aus dem Liegenschaftsbuch 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Auszug aus der Liegenschaftskarte 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Amtliche Gebühren nach Landesrecht (GebO Vermessung). Der Preis unseres Antragsservice ist im Formular ausgewiesen.
92723 Gleiritsch
Bayern Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab

Ratgeber: Bevor Sie das Amt kontaktieren

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Häufige Fragen zu Gleiritsch

Welches Katasteramt ist für 92723 Gleiritsch zuständig?

Für 92723 Gleiritsch ist das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Nabburg  zuständig, Obertor 12, 92507 Nabburg .

Wie weit ist das Katasteramt von Gleiritsch entfernt?

Das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Nabburg  liegt rund 11 Kilometer Luftlinie von Gleiritsch entfernt. Für eine Flurkarte ist der Weg nicht nötig — der Antrag läuft vollständig online.

Zu welchem Kreis gehört Gleiritsch?

Gleiritsch liegt im Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab in Bayern. Die Katasterführung richtet sich nach der Lage des Flurstücks, nicht nach dem Wohnort des Antragstellers.

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