Katasteramt Kißlegg

Zuständiges Katasteramt für 88353 Kißlegg, Landkreis Ravensburg.

Zuständig für 88353 Kißlegg

Für 88353 Kißlegg im Landkreis Ravensburg (Baden-Württemberg) führt das Landratsamt Ravensburg das Liegenschaftskataster. Es liegt rund 20 km Luftlinie entfernt.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch nicht nötig. Der Antrag läuft vollständig online, die Zustellung erfolgt per PDF oder Post. Bearbeitungszeit der Behörde: In der Regel 2 bis 10 Werktage.

Landratsamt Ravensburg Katasteramt |
Landratsamt Ravensburg Postfach 19 40 
88189 Ravensburg
E-Mail: vf@landkreis-ravensburg.de Fax: 075185774481 Mehr erfahren
Zum Flurkarte Online-Antrag

Öffnungszeiten

Für Landratsamt Ravensburg liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Die aktuellen Zeiten stehen auf der offiziellen Seite des Amtes.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch ohnehin nicht nötig — der Online-Antrag läuft vollständig digital.

Weitere zuständige Stellen für Kißlegg

Das Katasteramt führt das Liegenschaftskataster. Für andere Unterlagen zu einem Grundstück in Kißlegg sind diese Stellen zuständig:

Unterlage Zuständige Stelle Anschrift
Grundbuchauszug Amtsgericht Ravensburg Gartenstraße 88
88212 Ravensburg

Gebühren

Leistung einfach beglaubigt Einheit
Auszug aus dem Liegenschaftsbuch 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Auszug aus der Liegenschaftskarte 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Amtliche Gebühren nach Landesrecht (GebO Vermessung). Der Preis unseres Antragsservice ist im Formular ausgewiesen.
88353 Kißlegg
Baden-Württemberg Landkreis Ravensburg

Ratgeber: Bevor Sie das Amt kontaktieren

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Häufige Fragen zu Kißlegg

Welches Katasteramt ist für 88353 Kißlegg zuständig?

Für 88353 Kißlegg ist das Landratsamt Ravensburg zuständig, Postfach 19 40 , 88189 Ravensburg .

Wie weit ist das Katasteramt von Kißlegg entfernt?

Das Landratsamt Ravensburg liegt rund 20 Kilometer Luftlinie von Kißlegg entfernt. Für eine Flurkarte ist der Weg nicht nötig — der Antrag läuft vollständig online.

Zu welchem Kreis gehört Kißlegg?

Kißlegg liegt im Landkreis Ravensburg in Baden-Württemberg. Die Katasterführung richtet sich nach der Lage des Flurstücks, nicht nach dem Wohnort des Antragstellers.

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