Katasteramt Grötzingen

Zuständiges Katasteramt für 76229 Grötzingen, Stadtkreis Karlsruhe.

Zuständig für 76229 Grötzingen

Für 76229 Grötzingen im Stadtkreis Karlsruhe (Baden-Württemberg) führt das Landratsamt Karlsruhe Dezernat V (Landkreis) das Liegenschaftskataster. Es liegt rund 0 km Luftlinie entfernt.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch nicht nötig. Der Antrag läuft vollständig online, die Zustellung erfolgt per PDF oder Post. Bearbeitungszeit der Behörde: In der Regel 2 bis 10 Werktage.

Landratsamt Karlsruhe Dezernat V (Landkreis) Katasteramt | Baden-Württemberg Stadtkreis Karlsruhe
Landratsamt Karlsruhe Dezernat V (Landkreis) Beiertheimer Allee 2
76137 Karlsruhe
E-Mail: vermessung.service@landratsamt-karlsruhe.de Fax: 072193691998 Mehr erfahren
Zum Flurkarte Online-Antrag

Öffnungszeiten

Für Landratsamt Karlsruhe Dezernat V (Landkreis) liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Die aktuellen Zeiten stehen auf der offiziellen Seite des Amtes.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch ohnehin nicht nötig — der Online-Antrag läuft vollständig digital.

Gebühren

Leistung einfach beglaubigt Einheit
Auszug aus dem Liegenschaftsbuch 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Auszug aus der Liegenschaftskarte 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Amtliche Gebühren nach Landesrecht (GebO Vermessung). Der Preis unseres Antragsservice ist im Formular ausgewiesen.
76229 Grötzingen
Baden-Württemberg Stadtkreis Karlsruhe

Ratgeber: Bevor Sie das Amt kontaktieren

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Häufige Fragen zu Grötzingen

Welches Katasteramt ist für 76229 Grötzingen zuständig?

Für 76229 Grötzingen ist das Landratsamt Karlsruhe Dezernat V (Landkreis) zuständig, Beiertheimer Allee 2, 76137 Karlsruhe.

Wie weit ist das Katasteramt von Grötzingen entfernt?

Das Landratsamt Karlsruhe Dezernat V (Landkreis) liegt rund 0 Kilometer Luftlinie von Grötzingen entfernt. Für eine Flurkarte ist der Weg nicht nötig — der Antrag läuft vollständig online.

Zu welchem Kreis gehört Grötzingen?

Grötzingen liegt im Stadtkreis Karlsruhe in Baden-Württemberg. Die Katasterführung richtet sich nach der Lage des Flurstücks, nicht nach dem Wohnort des Antragstellers.

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