Katasteramt Binau

Zuständiges Katasteramt für 74862 Binau, Landkreis Neckar-Odenwald-Kreis.

Zuständig für 74862 Binau

Für 74862 Binau im Landkreis Neckar-Odenwald-Kreis (Baden-Württemberg) führt das Landratsamt Heilbronn das Liegenschaftskataster. Es liegt rund 28 km Luftlinie entfernt.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch nicht nötig. Der Antrag läuft vollständig online, die Zustellung erfolgt per PDF oder Post. Bearbeitungszeit der Behörde: In der Regel 2 bis 10 Werktage.

Landratsamt Heilbronn Katasteramt |
Landratsamt Heilbronn
74064 Heilbronn
E-Mail: info.36@landratsamt-heilbronn.de Fax: 071319947091 Mehr erfahren
Zum Flurkarte Online-Antrag

Öffnungszeiten

Für Landratsamt Heilbronn liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Die aktuellen Zeiten stehen auf der offiziellen Seite des Amtes.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch ohnehin nicht nötig — der Online-Antrag läuft vollständig digital.

Weitere zuständige Stellen für Binau

Das Katasteramt führt das Liegenschaftskataster. Für andere Unterlagen zu einem Grundstück in Binau sind diese Stellen zuständig:

Unterlage Zuständige Stelle Anschrift
Grundbuchauszug Amtsgericht Heilbronn Bahnhofstraße 3
74072 Heilbronn

Gebühren

Leistung einfach beglaubigt Einheit
Auszug aus dem Liegenschaftsbuch 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Auszug aus der Liegenschaftskarte 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Amtliche Gebühren nach Landesrecht (GebO Vermessung). Der Preis unseres Antragsservice ist im Formular ausgewiesen.
74862 Binau
Baden-Württemberg Landkreis Neckar-Odenwald-Kreis

Ratgeber: Bevor Sie das Amt kontaktieren

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Häufige Fragen zu Binau

Welches Katasteramt ist für 74862 Binau zuständig?

Für 74862 Binau ist das Landratsamt Heilbronn zuständig.

Wie weit ist das Katasteramt von Binau entfernt?

Das Landratsamt Heilbronn liegt rund 28 Kilometer Luftlinie von Binau entfernt. Für eine Flurkarte ist der Weg nicht nötig — der Antrag läuft vollständig online.

Zu welchem Kreis gehört Binau?

Binau liegt im Landkreis Neckar-Odenwald-Kreis in Baden-Württemberg. Die Katasterführung richtet sich nach der Lage des Flurstücks, nicht nach dem Wohnort des Antragstellers.

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