Katasteramt Kuchen

Zuständiges Katasteramt für 73329 Kuchen, Landkreis Göppingen.

Zuständig für 73329 Kuchen

Für 73329 Kuchen im Landkreis Göppingen (Baden-Württemberg) führt das Landkreis Göppingen das Liegenschaftskataster. Es liegt rund 82 km Luftlinie entfernt.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch nicht nötig. Der Antrag läuft vollständig online, die Zustellung erfolgt per PDF oder Post. Bearbeitungszeit der Behörde: In der Regel 2 bis 10 Werktage.

Landkreis Göppingen Katasteramt | Baden-Württemberg Landkreis Göppingen
Landkreis Göppingen Gartenstraße 13
73312 Geislingen
E-Mail: vermessungsamt@lkgp.de Fax: 07331304203 Mehr erfahren
Zum Flurkarte Online-Antrag

Öffnungszeiten

Für Landkreis Göppingen liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Die aktuellen Zeiten stehen auf der offiziellen Seite des Amtes.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch ohnehin nicht nötig — der Online-Antrag läuft vollständig digital.

Weitere zuständige Stellen für Kuchen

Das Katasteramt führt das Liegenschaftskataster. Für andere Unterlagen zu einem Grundstück in Kuchen sind diese Stellen zuständig:

Unterlage Zuständige Stelle Anschrift
Grundbuchauszug Amtsgericht Ulm (BW) Zeughausgasse 14
89073 Ulm (BW)

Gebühren

Leistung einfach beglaubigt Einheit
Auszug aus dem Liegenschaftsbuch 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Auszug aus der Liegenschaftskarte 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Amtliche Gebühren nach Landesrecht (GebO Vermessung). Der Preis unseres Antragsservice ist im Formular ausgewiesen.
73329 Kuchen
Baden-Württemberg Landkreis Göppingen

Ratgeber: Bevor Sie das Amt kontaktieren

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Häufige Fragen zu Kuchen

Welches Katasteramt ist für 73329 Kuchen zuständig?

Für 73329 Kuchen ist das Landkreis Göppingen zuständig, Gartenstraße 13, 73312 Geislingen.

Wie weit ist das Katasteramt von Kuchen entfernt?

Das Landkreis Göppingen liegt rund 82 Kilometer Luftlinie von Kuchen entfernt. Für eine Flurkarte ist der Weg nicht nötig — der Antrag läuft vollständig online.

Zu welchem Kreis gehört Kuchen?

Kuchen liegt im Landkreis Göppingen in Baden-Württemberg. Die Katasterführung richtet sich nach der Lage des Flurstücks, nicht nach dem Wohnort des Antragstellers.

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