Katasteramt Winnenden
Zuständiges Katasteramt für 71364 Winnenden, Landkreis Rems-Murr-Kreis.
Zuständig für 71364 Winnenden
Für 71364 Winnenden im Landkreis Rems-Murr-Kreis (Baden-Württemberg) führt das Landratsamt Rems-Murr-Kreis das Liegenschaftskataster. Es liegt rund 8 km Luftlinie entfernt.
Für eine Flurkarte ist ein Besuch nicht nötig. Der Antrag läuft vollständig online, die Zustellung erfolgt per PDF oder Post. Bearbeitungszeit der Behörde: In der Regel 2 bis 10 Werktage.
Öffnungszeiten
Für Landratsamt Rems-Murr-Kreis liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Die aktuellen Zeiten stehen auf der offiziellen Seite des Amtes.
Für eine Flurkarte ist ein Besuch ohnehin nicht nötig — der Online-Antrag läuft vollständig digital.
Weitere zuständige Stellen für Winnenden
Das Katasteramt führt das Liegenschaftskataster. Für andere Unterlagen zu einem Grundstück in Winnenden sind diese Stellen zuständig:
| Unterlage | Zuständige Stelle | Anschrift |
|---|---|---|
| Grundbuchauszug | Amtsgericht Waiblingen |
Winnender Straße 27 71334 Waiblingen |
| Teilungserklärung und Aufteilungsplan | Grundbuchzentralarchiv Baden-Württemberg (GBZA) |
Stammheimer Straße 10 70806 Kornwestheim |
| Bebauungsplan | Stadtverwaltung Winnenden |
Torstraße 10 71364 Winnenden |
| Baulastenverzeichnis | Stadtverwaltung Winnenden |
Torstraße 10 71364 Winnenden |
Gebühren
| Leistung | einfach | beglaubigt | Einheit |
|---|---|---|---|
| Auszug aus dem Liegenschaftsbuch | 15,00 EUR | 30,00 EUR | je Flurstück |
| Auszug aus der Liegenschaftskarte | 15,00 EUR | 30,00 EUR | je Flurstück |
Ratgeber: Bevor Sie das Amt kontaktieren
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Für 71364 Winnenden ist das Landratsamt Rems-Murr-Kreis zuständig, Stuttgarter Straße 110, 71332 Waiblingen.
Das Landratsamt Rems-Murr-Kreis liegt rund 8 Kilometer Luftlinie von Winnenden entfernt. Für eine Flurkarte ist der Weg nicht nötig — der Antrag läuft vollständig online.
Winnenden liegt im Landkreis Rems-Murr-Kreis in Baden-Württemberg. Die Katasterführung richtet sich nach der Lage des Flurstücks, nicht nach dem Wohnort des Antragstellers.