Katasteramt Twedt

Zuständiges Katasteramt für 24894 Twedt, Kreis Schleswig-Flensburg.

Zuständig für 24894 Twedt

Für 24894 Twedt im Kreis Schleswig-Flensburg (Schleswig-Holstein) führt das Landesamt für Vermessung und Geoinformation SH_Flensburg das Liegenschaftskataster. Es liegt rund 27 km Luftlinie entfernt.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch nicht nötig. Der Antrag läuft vollständig online, die Zustellung erfolgt per PDF oder Post. Bearbeitungszeit der Behörde: In der Regel 2 bis 10 Werktage.

Landesamt für Vermessung und Geoinformation SH_Flensburg Katasteramt | Schleswig-Holstein Kreisfreie Stadt Flensburg
Landesamt für Vermessung und Geoinformation SH_Flensburg Schleswiger Str. 66
24941 Flensburg
E-Mail: Poststelle-Flensburg@LVermGeo.landsh.de Fax: 04615046100 Mehr erfahren
Zum Flurkarte Online-Antrag

Öffnungszeiten

Für Landesamt für Vermessung und Geoinformation SH_Flensburg liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Die aktuellen Zeiten stehen auf der offiziellen Seite des Amtes.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch ohnehin nicht nötig — der Online-Antrag läuft vollständig digital.

Gebühren

Leistung einfach beglaubigt Einheit
Auszug aus dem Liegenschaftsbuch 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Auszug aus der Liegenschaftskarte 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Amtliche Gebühren nach Landesrecht (GebO Vermessung). Der Preis unseres Antragsservice ist im Formular ausgewiesen.
24894 Twedt
Schleswig-Holstein Kreis Schleswig-Flensburg

Ratgeber: Bevor Sie das Amt kontaktieren

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Häufige Fragen zu Twedt

Welches Katasteramt ist für 24894 Twedt zuständig?

Für 24894 Twedt ist das Landesamt für Vermessung und Geoinformation SH_Flensburg zuständig, Schleswiger Str. 66, 24941 Flensburg.

Wie weit ist das Katasteramt von Twedt entfernt?

Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation SH_Flensburg liegt rund 27 Kilometer Luftlinie von Twedt entfernt. Für eine Flurkarte ist der Weg nicht nötig — der Antrag läuft vollständig online.

Zu welchem Kreis gehört Twedt?

Twedt liegt im Kreis Schleswig-Flensburg in Schleswig-Holstein. Die Katasterführung richtet sich nach der Lage des Flurstücks, nicht nach dem Wohnort des Antragstellers.

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