Katasteramt Kleinmeinsdorf

Zuständiges Katasteramt für 24306 Kleinmeinsdorf, Kreis Plön.

Zuständig für 24306 Kleinmeinsdorf

Für 24306 Kleinmeinsdorf im Kreis Plön (Schleswig-Holstein) führt das Landesamt für Vermessung und Geoinformation SH_Plön das Liegenschaftskataster. Es liegt rund 22 km Luftlinie entfernt.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch nicht nötig. Der Antrag läuft vollständig online, die Zustellung erfolgt per PDF oder Post. Bearbeitungszeit der Behörde: In der Regel 2 bis 10 Werktage.

Landesamt für Vermessung und Geoinformation SH_Plön Katasteramt | Schleswig-Holstein Kreisfreie Stadt Kiel
Landesamt für Vermessung und Geoinformation SH_Plön Kronshagener Weg 107
24116 Kiel
E-Mail: Poststelle-Kiel@LVermGeo.landsh.de Fax: 043123763150 Mehr erfahren
Zum Flurkarte Online-Antrag

Öffnungszeiten

Für Landesamt für Vermessung und Geoinformation SH_Plön liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Die aktuellen Zeiten stehen auf der offiziellen Seite des Amtes.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch ohnehin nicht nötig — der Online-Antrag läuft vollständig digital.

Gebühren

Leistung einfach beglaubigt Einheit
Auszug aus dem Liegenschaftsbuch 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Auszug aus der Liegenschaftskarte 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Amtliche Gebühren nach Landesrecht (GebO Vermessung). Der Preis unseres Antragsservice ist im Formular ausgewiesen.
24306 Kleinmeinsdorf
Schleswig-Holstein Kreis Plön

Ratgeber: Bevor Sie das Amt kontaktieren

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Häufige Fragen zu Kleinmeinsdorf

Welches Katasteramt ist für 24306 Kleinmeinsdorf zuständig?

Für 24306 Kleinmeinsdorf ist das Landesamt für Vermessung und Geoinformation SH_Plön zuständig, Kronshagener Weg 107, 24116 Kiel.

Wie weit ist das Katasteramt von Kleinmeinsdorf entfernt?

Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation SH_Plön liegt rund 22 Kilometer Luftlinie von Kleinmeinsdorf entfernt. Für eine Flurkarte ist der Weg nicht nötig — der Antrag läuft vollständig online.

Zu welchem Kreis gehört Kleinmeinsdorf?

Kleinmeinsdorf liegt im Kreis Plön in Schleswig-Holstein. Die Katasterführung richtet sich nach der Lage des Flurstücks, nicht nach dem Wohnort des Antragstellers.

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