Katasteramt Oppach

Zuständiges Katasteramt für 02736 Oppach, Landkreis Görlitz.

Zuständig für 02736 Oppach

Für 02736 Oppach im Landkreis Görlitz (Sachsen) führt das Landratsamt Görlitz das Liegenschaftskataster. Es liegt rund 9 km Luftlinie entfernt.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch nicht nötig. Der Antrag läuft vollständig online, die Zustellung erfolgt per PDF oder Post. Bearbeitungszeit der Behörde: In der Regel 2 bis 10 Werktage.

Landratsamt Görlitz Katasteramt | Sachsen Landkreis Görlitz
Landratsamt Görlitz Georgewitzer Str. 42
02708  Löbau
E-Mail: vermessungsamt@kreis-gr.de Fax: 00000 Mehr erfahren
Zum Flurkarte Online-Antrag

Öffnungszeiten

Für Landratsamt Görlitz liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Die aktuellen Zeiten stehen auf der offiziellen Seite des Amtes.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch ohnehin nicht nötig — der Online-Antrag läuft vollständig digital.

Weitere zuständige Stellen für Oppach

Das Katasteramt führt das Liegenschaftskataster. Für andere Unterlagen zu einem Grundstück in Oppach sind diese Stellen zuständig:

Unterlage Zuständige Stelle Anschrift
Grundbuchauszug Amtsgericht Zittau Lessingstraße 1
02763 Zittau

Gebühren

Leistung einfach beglaubigt Einheit
Auszug aus dem Liegenschaftsbuch 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Auszug aus der Liegenschaftskarte 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Amtliche Gebühren nach Landesrecht (GebO Vermessung). Der Preis unseres Antragsservice ist im Formular ausgewiesen.
02736 Oppach
Sachsen Landkreis Görlitz

Ratgeber: Bevor Sie das Amt kontaktieren

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Häufige Fragen zu Oppach

Welches Katasteramt ist für 02736 Oppach zuständig?

Für 02736 Oppach ist das Landratsamt Görlitz zuständig, Georgewitzer Str. 42, 02708  Löbau.

Wie weit ist das Katasteramt von Oppach entfernt?

Das Landratsamt Görlitz liegt rund 9 Kilometer Luftlinie von Oppach entfernt. Für eine Flurkarte ist der Weg nicht nötig — der Antrag läuft vollständig online.

Zu welchem Kreis gehört Oppach?

Oppach liegt im Landkreis Görlitz in Sachsen. Die Katasterführung richtet sich nach der Lage des Flurstücks, nicht nach dem Wohnort des Antragstellers.

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