Katasteramt Frankenthal

Zuständiges Katasteramt für 01909 Frankenthal, Landkreis Bautzen.

Zuständig für 01909 Frankenthal

Für 01909 Frankenthal im Landkreis Bautzen (Sachsen) führt das Landratsamt Bautzen das Liegenschaftskataster. Es liegt rund 15 km Luftlinie entfernt.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch nicht nötig. Der Antrag läuft vollständig online, die Zustellung erfolgt per PDF oder Post. Bearbeitungszeit der Behörde: In der Regel 2 bis 10 Werktage.

Landratsamt Bautzen Katasteramt | Sachsen Landkreis Bautzen
Landratsamt Bautzen Garnisonsplatz 9
01917 Kamenz
E-Mail: vermessung@lra-bautzen.de Fax: 03591525162099 Mehr erfahren
Zum Flurkarte Online-Antrag

Öffnungszeiten

Tag Geöffnet Hinweis
Montag 08:30 – 13:00 Uhr
Dienstag 08:30 – 12:00 Uhr
13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 08:30 – 13:00 Uhr
Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr
13:00 – 18:00 Uhr
Freitag 08:30 – 13:00 Uhr
* Quelle: amtfinder.de, Stand 08.09.2026. Angaben ohne Gewähr — vor einem Besuch bitte auf der offiziellen Amtsseite prüfen.

Gebühren

Leistung einfach beglaubigt Einheit
Auszug aus dem Liegenschaftsbuch 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Auszug aus der Liegenschaftskarte 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Amtliche Gebühren nach Landesrecht (GebO Vermessung). Der Preis unseres Antragsservice ist im Formular ausgewiesen.
01909 Frankenthal
Sachsen Landkreis Bautzen

Ratgeber: Bevor Sie das Amt kontaktieren

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Häufige Fragen zu Frankenthal

Welches Katasteramt ist für 01909 Frankenthal zuständig?

Für 01909 Frankenthal ist das Landratsamt Bautzen zuständig, Garnisonsplatz 9, 01917 Kamenz.

Wie weit ist das Katasteramt von Frankenthal entfernt?

Das Landratsamt Bautzen liegt rund 15 Kilometer Luftlinie von Frankenthal entfernt. Für eine Flurkarte ist der Weg nicht nötig — der Antrag läuft vollständig online.

Gilt das für alle Postleitzahlen in Frankenthal?

Ja. Frankenthal hat 2 Postleitzahlen, für alle ist dasselbe Katasteramt zuständig.

Zu welchem Kreis gehört Frankenthal?

Frankenthal liegt im Landkreis Bautzen in Sachsen. Die Katasterführung richtet sich nach der Lage des Flurstücks, nicht nach dem Wohnort des Antragstellers.

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