Katasteramt Börde-Hakel

Zuständiges Katasteramt für 39448 Börde-Hakel, Landkreis Salzlandkreis.

Zuständig für 39448 Börde-Hakel

Für 39448 Börde-Hakel im Landkreis Salzlandkreis (Sachsen-Anhalt) führt das LVermGeo Sachsen-Anhalt das Liegenschaftskataster.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch nicht nötig. Der Antrag läuft vollständig online, die Zustellung erfolgt per PDF oder Post. Bearbeitungszeit der Behörde: In der Regel 2 bis 10 Werktage.

LVermGeo Sachsen-Anhalt Katasteramt | Sachsen-Anhalt Kreisfreie Stadt Magdeburg
LVermGeo Sachsen-Anhalt Otto-von-Guericke-Straße 15
39104 Magdeburg
E-Mail: service.magdeburg.lvermgeo@sachsen-anhalt.de Fax: 03915677999 Mehr erfahren
Zum Flurkarte Online-Antrag

Öffnungszeiten

Für LVermGeo Sachsen-Anhalt liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Die aktuellen Zeiten stehen auf der offiziellen Seite des Amtes.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch ohnehin nicht nötig — der Online-Antrag läuft vollständig digital.

Weitere zuständige Stellen für Börde-Hakel

Das Katasteramt führt das Liegenschaftskataster. Für andere Unterlagen zu einem Grundstück in Börde-Hakel sind diese Stellen zuständig:

Unterlage Zuständige Stelle Anschrift
Grundbuchauszug Amtsgericht Aschersleben Theodor-Römer-Weg 3
06449 Aschersleben
Baulastenverzeichnis Salzlandkreis
06400 Bernburg (Saale)

Gebühren

Leistung einfach beglaubigt Einheit
Auszug aus dem Liegenschaftsbuch 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Auszug aus der Liegenschaftskarte 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Amtliche Gebühren nach Landesrecht (GebO Vermessung). Der Preis unseres Antragsservice ist im Formular ausgewiesen.
39448 Börde-Hakel
Sachsen-Anhalt Landkreis Salzlandkreis

Ratgeber: Bevor Sie das Amt kontaktieren

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Häufige Fragen zu Börde-Hakel

Welches Katasteramt ist für 39448 Börde-Hakel zuständig?

Für 39448 Börde-Hakel ist das LVermGeo Sachsen-Anhalt zuständig, Otto-von-Guericke-Straße 15, 39104 Magdeburg.

Zu welchem Kreis gehört Börde-Hakel?

Börde-Hakel liegt im Landkreis Salzlandkreis in Sachsen-Anhalt. Die Katasterführung richtet sich nach der Lage des Flurstücks, nicht nach dem Wohnort des Antragstellers.

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