Katasteramt Gommern OT Vehlitz

Zuständiges Katasteramt für 39291 Gommern OT Vehlitz, Landkreis Jerichower Land.

Zuständig für 39291 Gommern OT Vehlitz

Für 39291 Gommern OT Vehlitz im Landkreis Jerichower Land (Sachsen-Anhalt) führt das LVermGeo Sachsen-Anhalt das Liegenschaftskataster. Es liegt rund 40 km Luftlinie entfernt.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch nicht nötig. Der Antrag läuft vollständig online, die Zustellung erfolgt per PDF oder Post. Bearbeitungszeit der Behörde: In der Regel 2 bis 10 Werktage.

LVermGeo Sachsen-Anhalt Katasteramt | Sachsen-Anhalt Kreisfreie Stadt Magdeburg
LVermGeo Sachsen-Anhalt Otto-von-Guericke-Straße 15
39104 Magdeburg
E-Mail: service.magdeburg.lvermgeo@sachsen-anhalt.de Fax: 03915677999 Mehr erfahren
Zum Flurkarte Online-Antrag

Öffnungszeiten

Für LVermGeo Sachsen-Anhalt liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Die aktuellen Zeiten stehen auf der offiziellen Seite des Amtes.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch ohnehin nicht nötig — der Online-Antrag läuft vollständig digital.

Gebühren

Leistung einfach beglaubigt Einheit
Auszug aus dem Liegenschaftsbuch 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Auszug aus der Liegenschaftskarte 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Amtliche Gebühren nach Landesrecht (GebO Vermessung). Der Preis unseres Antragsservice ist im Formular ausgewiesen.
39291 Gommern OT Vehlitz
Sachsen-Anhalt Landkreis Jerichower Land

Ratgeber: Bevor Sie das Amt kontaktieren

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Häufige Fragen zu Gommern OT Vehlitz

Welches Katasteramt ist für 39291 Gommern OT Vehlitz zuständig?

Für 39291 Gommern OT Vehlitz ist das LVermGeo Sachsen-Anhalt zuständig, Otto-von-Guericke-Straße 15, 39104 Magdeburg.

Wie weit ist das Katasteramt von Gommern OT Vehlitz entfernt?

Das LVermGeo Sachsen-Anhalt liegt rund 40 Kilometer Luftlinie von Gommern OT Vehlitz entfernt. Für eine Flurkarte ist der Weg nicht nötig — der Antrag läuft vollständig online.

Zu welchem Kreis gehört Gommern OT Vehlitz?

Gommern OT Vehlitz liegt im Landkreis Jerichower Land in Sachsen-Anhalt. Die Katasterführung richtet sich nach der Lage des Flurstücks, nicht nach dem Wohnort des Antragstellers.

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