Katasteramt Neustadt
Zuständiges Katasteramt für 67433 Neustadt, Kreisfreie Stadt Neustadt an der Weinstraße.
Zuständig für 67433 Neustadt
Für 67433 Neustadt im Kreisfreie Stadt Neustadt an der Weinstraße (Rheinland-Pfalz) führt das Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz das Liegenschaftskataster. Es liegt rund 58 km Luftlinie entfernt.
Für eine Flurkarte ist ein Besuch nicht nötig. Der Antrag läuft vollständig online, die Zustellung erfolgt per PDF oder Post. Bearbeitungszeit der Behörde: In der Regel 2 bis 10 Werktage.
Öffnungszeiten
Für Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Die aktuellen Zeiten stehen auf der offiziellen Seite des Amtes.
Für eine Flurkarte ist ein Besuch ohnehin nicht nötig — der Online-Antrag läuft vollständig digital.
Weitere zuständige Stellen für Neustadt
Das Katasteramt führt das Liegenschaftskataster. Für andere Unterlagen zu einem Grundstück in Neustadt sind diese Stellen zuständig:
| Unterlage | Zuständige Stelle | Anschrift |
|---|---|---|
| Grundbuchauszug | Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße |
Robert-Stolz-Straße 20 67433 Neustadt an der Weinstraße |
| Baulastenverzeichnis | Neustadt an der Weinstraße |
Amalienstraße 6 67434 Neustadt an der Weinstraße |
Gebühren
| Leistung | einfach | beglaubigt | Einheit |
|---|---|---|---|
| Auszug aus dem Liegenschaftsbuch | 15,00 EUR | 30,00 EUR | je Flurstück |
| Auszug aus der Liegenschaftskarte | 15,00 EUR | 30,00 EUR | je Flurstück |
Ratgeber: Bevor Sie das Amt kontaktieren
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Für 67433 Neustadt ist das Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz zuständig, Ringstraße 2, 55543 Bad Kreuznach.
Das Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz liegt rund 58 Kilometer Luftlinie von Neustadt entfernt. Für eine Flurkarte ist der Weg nicht nötig — der Antrag läuft vollständig online.
Ja. Neustadt hat 16 Postleitzahlen, für alle ist dasselbe Katasteramt zuständig.
Neustadt liegt im Kreisfreie Stadt Neustadt an der Weinstraße in Rheinland-Pfalz. Die Katasterführung richtet sich nach der Lage des Flurstücks, nicht nach dem Wohnort des Antragstellers.