Katasteramt Wirfus

Zuständiges Katasteramt für 56814 Wirfus, Landkreis Cochem-Zell.

Zuständig für 56814 Wirfus

Für 56814 Wirfus im Landkreis Cochem-Zell (Rheinland-Pfalz) führt das Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz das Liegenschaftskataster. Es liegt rund 54 km Luftlinie entfernt.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch nicht nötig. Der Antrag läuft vollständig online, die Zustellung erfolgt per PDF oder Post. Bearbeitungszeit der Behörde: In der Regel 2 bis 10 Werktage.

Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz Katasteramt | Rheinland-Pfalz Landkreis Bad Kreuznach
Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz Ringstraße 2
55543 Bad Kreuznach
E-Mail: Service-kh@vermkv.rlp.de Fax: 0261492499 Mehr erfahren
Zum Flurkarte Online-Antrag

Öffnungszeiten

Für Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Die aktuellen Zeiten stehen auf der offiziellen Seite des Amtes.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch ohnehin nicht nötig — der Online-Antrag läuft vollständig digital.

Gebühren

Leistung einfach beglaubigt Einheit
Auszug aus dem Liegenschaftsbuch 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Auszug aus der Liegenschaftskarte 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Amtliche Gebühren nach Landesrecht (GebO Vermessung). Der Preis unseres Antragsservice ist im Formular ausgewiesen.
56814 Wirfus
Rheinland-Pfalz Landkreis Cochem-Zell

Ratgeber: Bevor Sie das Amt kontaktieren

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Häufige Fragen zu Wirfus

Welches Katasteramt ist für 56814 Wirfus zuständig?

Für 56814 Wirfus ist das Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz zuständig, Ringstraße 2, 55543 Bad Kreuznach.

Wie weit ist das Katasteramt von Wirfus entfernt?

Das Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz liegt rund 54 Kilometer Luftlinie von Wirfus entfernt. Für eine Flurkarte ist der Weg nicht nötig — der Antrag läuft vollständig online.

Zu welchem Kreis gehört Wirfus?

Wirfus liegt im Landkreis Cochem-Zell in Rheinland-Pfalz. Die Katasterführung richtet sich nach der Lage des Flurstücks, nicht nach dem Wohnort des Antragstellers.

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