Katasteramt Burgen
Zuständiges Katasteramt für 56332 Burgen, Landkreis Mayen-Koblenz.
Zuständig für 56332 Burgen
Für 56332 Burgen im Landkreis Mayen-Koblenz (Rheinland-Pfalz) führt das Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz das Liegenschaftskataster. Es liegt rund 55 km Luftlinie entfernt.
Für eine Flurkarte ist ein Besuch nicht nötig. Der Antrag läuft vollständig online, die Zustellung erfolgt per PDF oder Post. Bearbeitungszeit der Behörde: In der Regel 2 bis 10 Werktage.
Öffnungszeiten
Für Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Die aktuellen Zeiten stehen auf der offiziellen Seite des Amtes.
Für eine Flurkarte ist ein Besuch ohnehin nicht nötig — der Online-Antrag läuft vollständig digital.
Weitere zuständige Stellen für Burgen
Das Katasteramt führt das Liegenschaftskataster. Für andere Unterlagen zu einem Grundstück in Burgen sind diese Stellen zuständig:
| Unterlage | Zuständige Stelle | Anschrift |
|---|---|---|
| Grundbuchauszug | Amtsgericht Koblenz |
Postfach 56065 56068 Koblenz |
| Teilungserklärung und Aufteilungsplan | Amtsgericht Koblenz |
Postfach 56065 56068 Koblenz |
| Bebauungsplan | Verbandsgemeinde Rhein-Mosel |
Bahnhofstraße 44 56330 Kobern-Gondorf |
| Baulastenverzeichnis | Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich |
Kurfürstenstraße 16 54516 Wittlich |
Gebühren
| Leistung | einfach | beglaubigt | Einheit |
|---|---|---|---|
| Auszug aus dem Liegenschaftsbuch | 15,00 EUR | 30,00 EUR | je Flurstück |
| Auszug aus der Liegenschaftskarte | 15,00 EUR | 30,00 EUR | je Flurstück |
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Für 56332 Burgen ist das Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz zuständig, Ringstraße 2, 55543 Bad Kreuznach.
Das Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz liegt rund 55 Kilometer Luftlinie von Burgen entfernt. Für eine Flurkarte ist der Weg nicht nötig — der Antrag läuft vollständig online.
Burgen liegt im Landkreis Mayen-Koblenz in Rheinland-Pfalz. Die Katasterführung richtet sich nach der Lage des Flurstücks, nicht nach dem Wohnort des Antragstellers.