Katasteramt Höhr-Grenzhausen
Zuständiges Katasteramt für 56203 Höhr-Grenzhausen, Landkreis Westerwaldkreis.
Zuständig für 56203 Höhr-Grenzhausen
Für 56203 Höhr-Grenzhausen im Landkreis Westerwaldkreis (Rheinland-Pfalz) führt das Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz das Liegenschaftskataster. Es liegt rund 68 km Luftlinie entfernt.
Für eine Flurkarte ist ein Besuch nicht nötig. Der Antrag läuft vollständig online, die Zustellung erfolgt per PDF oder Post. Bearbeitungszeit der Behörde: In der Regel 2 bis 10 Werktage.
Öffnungszeiten
Für Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Die aktuellen Zeiten stehen auf der offiziellen Seite des Amtes.
Für eine Flurkarte ist ein Besuch ohnehin nicht nötig — der Online-Antrag läuft vollständig digital.
Weitere zuständige Stellen für Höhr-Grenzhausen
Das Katasteramt führt das Liegenschaftskataster. Für andere Unterlagen zu einem Grundstück in Höhr-Grenzhausen sind diese Stellen zuständig:
| Unterlage | Zuständige Stelle | Anschrift |
|---|---|---|
| Grundbuchauszug | Amtsgericht Montabaur |
Bahnhofstraße 47 56410 Montabaur |
| Baulastenverzeichnis | Kreisverwaltung des Westerwaldkreises |
Peter-Altmeier-Platz 1 56410 Montabaur |
Gebühren
| Leistung | einfach | beglaubigt | Einheit |
|---|---|---|---|
| Auszug aus dem Liegenschaftsbuch | 15,00 EUR | 30,00 EUR | je Flurstück |
| Auszug aus der Liegenschaftskarte | 15,00 EUR | 30,00 EUR | je Flurstück |
Ratgeber: Bevor Sie das Amt kontaktieren
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Für 56203 Höhr-Grenzhausen ist das Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz zuständig, Ringstraße 2, 55543 Bad Kreuznach.
Das Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz liegt rund 68 Kilometer Luftlinie von Höhr-Grenzhausen entfernt. Für eine Flurkarte ist der Weg nicht nötig — der Antrag läuft vollständig online.
Höhr-Grenzhausen liegt im Landkreis Westerwaldkreis in Rheinland-Pfalz. Die Katasterführung richtet sich nach der Lage des Flurstücks, nicht nach dem Wohnort des Antragstellers.