Katasteramt Hackenheim
Zuständiges Katasteramt für 55546 Hackenheim, Landkreis Bad Kreuznach.
Zuständig für 55546 Hackenheim
Für 55546 Hackenheim im Landkreis Bad Kreuznach (Rheinland-Pfalz) führt das Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz das Liegenschaftskataster. Es liegt rund 6 km Luftlinie entfernt.
Für eine Flurkarte ist ein Besuch nicht nötig. Der Antrag läuft vollständig online, die Zustellung erfolgt per PDF oder Post. Bearbeitungszeit der Behörde: In der Regel 2 bis 10 Werktage.
Öffnungszeiten
Für Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Die aktuellen Zeiten stehen auf der offiziellen Seite des Amtes.
Für eine Flurkarte ist ein Besuch ohnehin nicht nötig — der Online-Antrag läuft vollständig digital.
Weitere zuständige Stellen für Hackenheim
Das Katasteramt führt das Liegenschaftskataster. Für andere Unterlagen zu einem Grundstück in Hackenheim sind diese Stellen zuständig:
| Unterlage | Zuständige Stelle | Anschrift |
|---|---|---|
| Grundbuchauszug | Amtsgericht Bad Kreuznach |
John-F.-Kennedy-Straße 17 55543 Bad Kreuznach |
| Bebauungsplan | Landkreis Bad Kreuznach - Amt 6 |
Salinenstraße 47 55543 Bad Kreuznach |
| Baulastenverzeichnis | Landkreis Bad Kreuznach |
Salinenstraße 47 55543 Bad Kreuznach |
| Umweltauskunft und Altlasten | Landkreis Bad Kreuznach - Amt 6 |
Salinenstraße 47 55543 Bad Kreuznach |
Gebühren
| Leistung | einfach | beglaubigt | Einheit |
|---|---|---|---|
| Auszug aus dem Liegenschaftsbuch | 15,00 EUR | 30,00 EUR | je Flurstück |
| Auszug aus der Liegenschaftskarte | 15,00 EUR | 30,00 EUR | je Flurstück |
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Für 55546 Hackenheim ist das Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz zuständig, Ringstraße 2, 55543 Bad Kreuznach.
Das Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz liegt rund 6 Kilometer Luftlinie von Hackenheim entfernt. Für eine Flurkarte ist der Weg nicht nötig — der Antrag läuft vollständig online.
Hackenheim liegt im Landkreis Bad Kreuznach in Rheinland-Pfalz. Die Katasterführung richtet sich nach der Lage des Flurstücks, nicht nach dem Wohnort des Antragstellers.