Katasteramt Argenthal
Zuständiges Katasteramt für 55496 Argenthal, Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis.
Zuständig für 55496 Argenthal
Für 55496 Argenthal im Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis (Rheinland-Pfalz) führt das Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz das Liegenschaftskataster. Es liegt rund 24 km Luftlinie entfernt.
Für eine Flurkarte ist ein Besuch nicht nötig. Der Antrag läuft vollständig online, die Zustellung erfolgt per PDF oder Post. Bearbeitungszeit der Behörde: In der Regel 2 bis 10 Werktage.
Öffnungszeiten
Für Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Die aktuellen Zeiten stehen auf der offiziellen Seite des Amtes.
Für eine Flurkarte ist ein Besuch ohnehin nicht nötig — der Online-Antrag läuft vollständig digital.
Weitere zuständige Stellen für Argenthal
Das Katasteramt führt das Liegenschaftskataster. Für andere Unterlagen zu einem Grundstück in Argenthal sind diese Stellen zuständig:
| Unterlage | Zuständige Stelle | Anschrift |
|---|---|---|
| Grundbuchauszug | Amtsgericht Simmern (Hunsrück) |
Schulstraße 5 55469 Simmern (Hunsrück) |
| Bebauungsplan | Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis |
Ludwigstraße 3-5 55469 Simmern |
| Baulastenverzeichnis | Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis |
Ludwigstraße 3 – 5 55469 Simmern/Hunsrück |
| Umweltauskunft und Altlasten | Ortsgemeinde Argenthal |
Thiergartenstraße 2 55496 Argenthal |
Gebühren
| Leistung | einfach | beglaubigt | Einheit |
|---|---|---|---|
| Auszug aus dem Liegenschaftsbuch | 15,00 EUR | 30,00 EUR | je Flurstück |
| Auszug aus der Liegenschaftskarte | 15,00 EUR | 30,00 EUR | je Flurstück |
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Für 55496 Argenthal ist das Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz zuständig, Ringstraße 2, 55543 Bad Kreuznach.
Das Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz liegt rund 24 Kilometer Luftlinie von Argenthal entfernt. Für eine Flurkarte ist der Weg nicht nötig — der Antrag läuft vollständig online.
Argenthal liegt im Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis in Rheinland-Pfalz. Die Katasterführung richtet sich nach der Lage des Flurstücks, nicht nach dem Wohnort des Antragstellers.