Katasteramt Ottenheim

Zuständiges Katasteramt für 53919 Ottenheim, Kreis Euskirchen.

Zuständig für 53919 Ottenheim

Für 53919 Ottenheim im Kreis Euskirchen (Nordrhein-Westfalen) führt das Kreis Euskirchen das Liegenschaftskataster. Es liegt rund 11 km Luftlinie entfernt.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch nicht nötig. Der Antrag läuft vollständig online, die Zustellung erfolgt per PDF oder Post. Bearbeitungszeit der Behörde: In der Regel 2 bis 10 Werktage.

Kreis Euskirchen Katasteramt | Nordrhein-Westfalen Kreis Euskirchen
Kreis Euskirchen Jülicher Ring 32
53879 Euskirchen
E-Mail: geoinformation@kreis-euskirchen.de Fax: 0225115666 Mehr erfahren
Zum Flurkarte Online-Antrag

Öffnungszeiten

Tag Geöffnet Hinweis
Montag 08:30 – 15:30 Uhr Kreisverwaltung Euskirchen
Dienstag 08:30 – 15:30 Uhr Kreisverwaltung Euskirchen
Mittwoch 08:30 – 15:30 Uhr Kreisverwaltung Euskirchen
Donnerstag 08:30 – 15:30 Uhr Kreisverwaltung Euskirchen
Freitag 08:30 – 12:30 Uhr Kreisverwaltung Euskirchen
Samstag n.b. Kreisverwaltung Euskirchen - geschlossen
Sonntag n.b. Kreisverwaltung Euskirchen - geschlossen
* Quelle: amtfinder.de, Stand 08.09.2026. Angaben ohne Gewähr — vor einem Besuch bitte auf der offiziellen Amtsseite prüfen.

Gebühren

Leistung einfach beglaubigt Einheit
Auszug aus dem Liegenschaftsbuch 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Auszug aus der Liegenschaftskarte 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Amtliche Gebühren nach Landesrecht (GebO Vermessung). Der Preis unseres Antragsservice ist im Formular ausgewiesen.
53919 Ottenheim
Nordrhein-Westfalen Kreis Euskirchen

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Häufige Fragen zu Ottenheim

Welches Katasteramt ist für 53919 Ottenheim zuständig?

Für 53919 Ottenheim ist das Kreis Euskirchen zuständig, Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen.

Wie weit ist das Katasteramt von Ottenheim entfernt?

Das Kreis Euskirchen liegt rund 11 Kilometer Luftlinie von Ottenheim entfernt. Für eine Flurkarte ist der Weg nicht nötig — der Antrag läuft vollständig online.

Zu welchem Kreis gehört Ottenheim?

Ottenheim liegt im Kreis Euskirchen in Nordrhein-Westfalen. Die Katasterführung richtet sich nach der Lage des Flurstücks, nicht nach dem Wohnort des Antragstellers.

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