Katasteramt Eudenbach

Zuständiges Katasteramt für 53639 Eudenbach, Kreis Rhein-Sieg-Kreis.

Zuständig für 53639 Eudenbach

Für 53639 Eudenbach im Kreis Rhein-Sieg-Kreis (Nordrhein-Westfalen) führt das Rhein-Sieg-Kreis -Der Landrat das Liegenschaftskataster. Es liegt rund 11 km Luftlinie entfernt.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch nicht nötig. Der Antrag läuft vollständig online, die Zustellung erfolgt per PDF oder Post. Bearbeitungszeit der Behörde: In der Regel 2 bis 10 Werktage.

Rhein-Sieg-Kreis -Der Landrat Katasteramt | Nordrhein-Westfalen Kreis Rhein-Sieg-Kreis
Rhein-Sieg-Kreis -Der Landrat Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
E-Mail: katasterauskunft@rhein-sieg-kreis.de Fax: 02241132253 Mehr erfahren
Zum Flurkarte Online-Antrag

Öffnungszeiten

Tag Geöffnet Hinweis
Montag 08:30 – 16:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeiten der Kreisverwaltung. Für das Straßenverkehrsamt gelten gesonderte Zeiten; nur nach Terminvereinbarung.
Dienstag 08:30 – 16:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeiten der Kreisverwaltung. Für das Straßenverkehrsamt gelten gesonderte Zeiten; nur nach Terminvereinbarung.
Mittwoch 08:30 – 16:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeiten der Kreisverwaltung. Für das Straßenverkehrsamt gelten gesonderte Zeiten; nur nach Terminvereinbarung.
Donnerstag 08:30 – 16:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeiten der Kreisverwaltung. Für das Straßenverkehrsamt gelten gesonderte Zeiten; nur nach Terminvereinbarung.
Freitag 08:30 – 12:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeiten der Kreisverwaltung. Für das Straßenverkehrsamt gelten gesonderte Zeiten; nur nach Terminvereinbarung.
Samstag n.b. Samstag geschlossen.
Sonntag n.b. Sonntag geschlossen.
* Quelle: amtfinder.de, Stand 08.09.2026. Angaben ohne Gewähr — vor einem Besuch bitte auf der offiziellen Amtsseite prüfen.

Weitere zuständige Stellen für Eudenbach

Das Katasteramt führt das Liegenschaftskataster. Für andere Unterlagen zu einem Grundstück in Eudenbach sind diese Stellen zuständig:

Unterlage Zuständige Stelle Anschrift
Grundbuchauszug Amtsgericht Königswinter Drachenfelsstraße 39 - 41
53639 Königswinter

Gebühren

Leistung einfach beglaubigt Einheit
Auszug aus dem Liegenschaftsbuch 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Auszug aus der Liegenschaftskarte 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Amtliche Gebühren nach Landesrecht (GebO Vermessung). Der Preis unseres Antragsservice ist im Formular ausgewiesen.
53639 Eudenbach
Nordrhein-Westfalen Kreis Rhein-Sieg-Kreis

Ratgeber: Bevor Sie das Amt kontaktieren

Alle Artikel

Häufige Fragen zu Eudenbach

Welches Katasteramt ist für 53639 Eudenbach zuständig?

Für 53639 Eudenbach ist das Rhein-Sieg-Kreis -Der Landrat zuständig, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg.

Wie weit ist das Katasteramt von Eudenbach entfernt?

Das Rhein-Sieg-Kreis -Der Landrat liegt rund 11 Kilometer Luftlinie von Eudenbach entfernt. Für eine Flurkarte ist der Weg nicht nötig — der Antrag läuft vollständig online.

Zu welchem Kreis gehört Eudenbach?

Eudenbach liegt im Kreis Rhein-Sieg-Kreis in Nordrhein-Westfalen. Die Katasterführung richtet sich nach der Lage des Flurstücks, nicht nach dem Wohnort des Antragstellers.

Katasterämter in der Umgebung