Katasteramt Verl

Zuständiges Katasteramt für 33415 Verl, Kreis Gütersloh.

Zuständig für 33415 Verl

Für 33415 Verl im Kreis Gütersloh (Nordrhein-Westfalen) führt das Kreis Gütersloh das Liegenschaftskataster. Es liegt rund 10 km Luftlinie entfernt.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch nicht nötig. Der Antrag läuft vollständig online, die Zustellung erfolgt per PDF oder Post. Bearbeitungszeit der Behörde: In der Regel 2 bis 10 Werktage.

Kreis Gütersloh Katasteramt | Nordrhein-Westfalen Kreis Gütersloh
Kreis Gütersloh Herzebrocker Str. 140
33334 Gütersloh
E-Mail: Abt41@gt-net.de Fax: 052418531820 Mehr erfahren
Zum Flurkarte Online-Antrag

Öffnungszeiten

Für Kreis Gütersloh liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Die aktuellen Zeiten stehen auf der offiziellen Seite des Amtes.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch ohnehin nicht nötig — der Online-Antrag läuft vollständig digital.

Weitere zuständige Stellen für Verl

Das Katasteramt führt das Liegenschaftskataster. Für andere Unterlagen zu einem Grundstück in Verl sind diese Stellen zuständig:

Unterlage Zuständige Stelle Anschrift
Grundbuchauszug Amtsgericht Gütersloh Friedrich-Ebert-Straße 30
33330 Gütersloh
Baulastenverzeichnis Stadt Verl Paderborner Str. 5
33415 Verl

Gebühren

Leistung einfach beglaubigt Einheit
Auszug aus dem Liegenschaftsbuch 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Auszug aus der Liegenschaftskarte 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Amtliche Gebühren nach Landesrecht (GebO Vermessung). Der Preis unseres Antragsservice ist im Formular ausgewiesen.
33415 Verl
Nordrhein-Westfalen Kreis Gütersloh

Ratgeber: Bevor Sie das Amt kontaktieren

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Häufige Fragen zu Verl

Welches Katasteramt ist für 33415 Verl zuständig?

Für 33415 Verl ist das Kreis Gütersloh zuständig, Herzebrocker Str. 140, 33334 Gütersloh.

Wie weit ist das Katasteramt von Verl entfernt?

Das Kreis Gütersloh liegt rund 10 Kilometer Luftlinie von Verl entfernt. Für eine Flurkarte ist der Weg nicht nötig — der Antrag läuft vollständig online.

Zu welchem Kreis gehört Verl?

Verl liegt im Kreis Gütersloh in Nordrhein-Westfalen. Die Katasterführung richtet sich nach der Lage des Flurstücks, nicht nach dem Wohnort des Antragstellers.

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