Katasteramt Rietberg

Zuständiges Katasteramt für 33397 Rietberg, Kreis Gütersloh.

Zuständig für 33397 Rietberg

Für 33397 Rietberg im Kreis Gütersloh (Nordrhein-Westfalen) führt das Kreis Gütersloh das Liegenschaftskataster. Es liegt rund 11 km Luftlinie entfernt.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch nicht nötig. Der Antrag läuft vollständig online, die Zustellung erfolgt per PDF oder Post. Bearbeitungszeit der Behörde: In der Regel 2 bis 10 Werktage.

Kreis Gütersloh Katasteramt | Nordrhein-Westfalen Kreis Gütersloh
Kreis Gütersloh Herzebrocker Str. 140
33334 Gütersloh
E-Mail: Abt41@gt-net.de Fax: 052418531820 Mehr erfahren
Zum Flurkarte Online-Antrag

Öffnungszeiten

Für Kreis Gütersloh liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Die aktuellen Zeiten stehen auf der offiziellen Seite des Amtes.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch ohnehin nicht nötig — der Online-Antrag läuft vollständig digital.

Weitere zuständige Stellen für Rietberg

Das Katasteramt führt das Liegenschaftskataster. Für andere Unterlagen zu einem Grundstück in Rietberg sind diese Stellen zuständig:

Unterlage Zuständige Stelle Anschrift
Grundbuchauszug Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück Ostenstraße 3
33378 Rheda-Wiedenbrück

Gebühren

Leistung einfach beglaubigt Einheit
Auszug aus dem Liegenschaftsbuch 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Auszug aus der Liegenschaftskarte 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Amtliche Gebühren nach Landesrecht (GebO Vermessung). Der Preis unseres Antragsservice ist im Formular ausgewiesen.
33397 Rietberg
Nordrhein-Westfalen Kreis Gütersloh

Ratgeber: Bevor Sie das Amt kontaktieren

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Häufige Fragen zu Rietberg

Welches Katasteramt ist für 33397 Rietberg zuständig?

Für 33397 Rietberg ist das Kreis Gütersloh zuständig, Herzebrocker Str. 140, 33334 Gütersloh.

Wie weit ist das Katasteramt von Rietberg entfernt?

Das Kreis Gütersloh liegt rund 11 Kilometer Luftlinie von Rietberg entfernt. Für eine Flurkarte ist der Weg nicht nötig — der Antrag läuft vollständig online.

Zu welchem Kreis gehört Rietberg?

Rietberg liegt im Kreis Gütersloh in Nordrhein-Westfalen. Die Katasterführung richtet sich nach der Lage des Flurstücks, nicht nach dem Wohnort des Antragstellers.

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