Katasteramt Neuenkirchen-Vörden
Zuständiges Katasteramt für 49434 Neuenkirchen-Vörden, Landkreis Vechta.
Zuständig für 49434 Neuenkirchen-Vörden
Für 49434 Neuenkirchen-Vörden im Landkreis Vechta (Niedersachsen) führt das LGLN Niedersachsen _ Vechta das Liegenschaftskataster. Es liegt rund 28 km Luftlinie entfernt.
Für eine Flurkarte ist ein Besuch nicht nötig. Der Antrag läuft vollständig online, die Zustellung erfolgt per PDF oder Post. Bearbeitungszeit der Behörde: In der Regel 2 bis 10 Werktage.
Öffnungszeiten
Für LGLN Niedersachsen _ Vechta liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Die aktuellen Zeiten stehen auf der offiziellen Seite des Amtes.
Für eine Flurkarte ist ein Besuch ohnehin nicht nötig — der Online-Antrag läuft vollständig digital.
Weitere zuständige Stellen für Neuenkirchen-Vörden
Das Katasteramt führt das Liegenschaftskataster. Für andere Unterlagen zu einem Grundstück in Neuenkirchen-Vörden sind diese Stellen zuständig:
| Unterlage | Zuständige Stelle | Anschrift |
|---|---|---|
| Grundbuchauszug | Amtsgericht Vechta |
Kapitelplatz 8 49377 Vechta |
| Teilungserklärung und Aufteilungsplan | Amtsgericht Vechta |
Kapitelplatz 8 49377 Vechta |
| Bebauungsplan | Stadtverwaltung Vechta |
Burgstraße 6 49377 Vechta |
| Baulastenverzeichnis | Landkreis Vechta |
Ravensberger Str. 20 49377 Vechta |
| Umweltauskunft und Altlasten | Landkreis Vechta |
Ravensberger Straße 20 49377 Vechta |
Gebühren
| Leistung | einfach | beglaubigt | Einheit |
|---|---|---|---|
| Auszug aus dem Liegenschaftsbuch | 15,00 EUR | 30,00 EUR | je Flurstück |
| Auszug aus der Liegenschaftskarte | 15,00 EUR | 30,00 EUR | je Flurstück |
Ratgeber: Bevor Sie das Amt kontaktieren
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Für 49434 Neuenkirchen-Vörden ist das LGLN Niedersachsen _ Vechta zuständig, Neuer Markt 14, 49377 Vechta.
Das LGLN Niedersachsen _ Vechta liegt rund 28 Kilometer Luftlinie von Neuenkirchen-Vörden entfernt. Für eine Flurkarte ist der Weg nicht nötig — der Antrag läuft vollständig online.
Neuenkirchen-Vörden liegt im Landkreis Vechta in Niedersachsen. Die Katasterführung richtet sich nach der Lage des Flurstücks, nicht nach dem Wohnort des Antragstellers.