Katasteramt Wagenhoff
Zuständiges Katasteramt für 38559 Wagenhoff, Landkreis Gifhorn.
Zuständig für 38559 Wagenhoff
Für 38559 Wagenhoff im Landkreis Gifhorn (Niedersachsen) führt das LGLN Gifhorn das Liegenschaftskataster. Es liegt rund 9 km Luftlinie entfernt.
Für eine Flurkarte ist ein Besuch nicht nötig. Der Antrag läuft vollständig online, die Zustellung erfolgt per PDF oder Post. Bearbeitungszeit der Behörde: In der Regel 2 bis 10 Werktage.
Öffnungszeiten
Für LGLN Gifhorn liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Die aktuellen Zeiten stehen auf der offiziellen Seite des Amtes.
Für eine Flurkarte ist ein Besuch ohnehin nicht nötig — der Online-Antrag läuft vollständig digital.
Weitere zuständige Stellen für Wagenhoff
Das Katasteramt führt das Liegenschaftskataster. Für andere Unterlagen zu einem Grundstück in Wagenhoff sind diese Stellen zuständig:
| Unterlage | Zuständige Stelle | Anschrift |
|---|---|---|
| Grundbuchauszug | Amtsgericht Gifhorn |
Am Schloßgarten 4 38518 Gifhorn |
Gebühren
| Leistung | einfach | beglaubigt | Einheit |
|---|---|---|---|
| Auszug aus dem Liegenschaftsbuch | 15,00 EUR | 30,00 EUR | je Flurstück |
| Auszug aus der Liegenschaftskarte | 15,00 EUR | 30,00 EUR | je Flurstück |
Ratgeber: Bevor Sie das Amt kontaktieren
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Für 38559 Wagenhoff ist das LGLN Gifhorn zuständig, Am Schloßgarten 6, 38518 Gifhorn.
Das LGLN Gifhorn liegt rund 9 Kilometer Luftlinie von Wagenhoff entfernt. Für eine Flurkarte ist der Weg nicht nötig — der Antrag läuft vollständig online.
Wagenhoff liegt im Landkreis Gifhorn in Niedersachsen. Die Katasterführung richtet sich nach der Lage des Flurstücks, nicht nach dem Wohnort des Antragstellers.