Katasteramt Wolfsburg
Zuständiges Katasteramt für 38448 Wolfsburg, Kreisfreie Stadt Wolfsburg.
Zuständig für 38448 Wolfsburg
Für 38448 Wolfsburg im Kreisfreie Stadt Wolfsburg (Niedersachsen) führt das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) das Liegenschaftskataster. Es liegt rund 0 km Luftlinie entfernt.
Für eine Flurkarte ist ein Besuch nicht nötig. Der Antrag läuft vollständig online, die Zustellung erfolgt per PDF oder Post. Bearbeitungszeit der Behörde: In der Regel 2 bis 10 Werktage.
Öffnungszeiten
Für Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Die aktuellen Zeiten stehen auf der offiziellen Seite des Amtes.
Für eine Flurkarte ist ein Besuch ohnehin nicht nötig — der Online-Antrag läuft vollständig digital.
Weitere zuständige Stellen für Wolfsburg
Das Katasteramt führt das Liegenschaftskataster. Für andere Unterlagen zu einem Grundstück in Wolfsburg sind diese Stellen zuständig:
| Unterlage | Zuständige Stelle | Anschrift |
|---|---|---|
| Grundbuchauszug | Amtsgericht Wolfsburg |
Rothenfelder Straße 43 38440 Wolfsburg |
| Baulastenverzeichnis | Stadt Wolfsburg |
Porschestraße 49 38440 Wolfsburg |
Gebühren
| Leistung | einfach | beglaubigt | Einheit |
|---|---|---|---|
| Auszug aus dem Liegenschaftsbuch | 15,00 EUR | 30,00 EUR | je Flurstück |
| Auszug aus der Liegenschaftskarte | 15,00 EUR | 30,00 EUR | je Flurstück |
Ratgeber: Bevor Sie das Amt kontaktieren
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Für 38448 Wolfsburg ist das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) zuständig, Siegfried-Ehlers-Straße 2, 38440 Wolfsburg.
Das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) liegt rund 0 Kilometer Luftlinie von Wolfsburg entfernt. Für eine Flurkarte ist der Weg nicht nötig — der Antrag läuft vollständig online.
Ja. Wolfsburg hat 8 Postleitzahlen, für alle ist dasselbe Katasteramt zuständig.
Wolfsburg liegt im Kreisfreie Stadt Wolfsburg in Niedersachsen. Die Katasterführung richtet sich nach der Lage des Flurstücks, nicht nach dem Wohnort des Antragstellers.