Katasteramt Kohnsen

Zuständiges Katasteramt für 37574 Kohnsen, Landkreis Northeim.

Zuständig für 37574 Kohnsen

Für 37574 Kohnsen im Landkreis Northeim (Niedersachsen) führt das LGLN - Northeim das Liegenschaftskataster. Es liegt rund 15 km Luftlinie entfernt.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch nicht nötig. Der Antrag läuft vollständig online, die Zustellung erfolgt per PDF oder Post. Bearbeitungszeit der Behörde: In der Regel 2 bis 10 Werktage.

LGLN - Northeim Katasteramt | Niedersachsen Landkreis Northeim
LGLN - Northeim Bahnhofstraße 15
37154 Northeim
E-Mail: Katasteramt-NOM@lgln.niedersachsen.de Fax: 05551965200 Mehr erfahren
Zum Flurkarte Online-Antrag

Öffnungszeiten

Für LGLN - Northeim liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Die aktuellen Zeiten stehen auf der offiziellen Seite des Amtes.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch ohnehin nicht nötig — der Online-Antrag läuft vollständig digital.

Weitere zuständige Stellen für Kohnsen

Das Katasteramt führt das Liegenschaftskataster. Für andere Unterlagen zu einem Grundstück in Kohnsen sind diese Stellen zuständig:

Unterlage Zuständige Stelle Anschrift
Grundbuchauszug Amtsgericht Einbeck Hullerser Straße 1
37574 Einbeck

Gebühren

Leistung einfach beglaubigt Einheit
Auszug aus dem Liegenschaftsbuch 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Auszug aus der Liegenschaftskarte 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Amtliche Gebühren nach Landesrecht (GebO Vermessung). Der Preis unseres Antragsservice ist im Formular ausgewiesen.
37574 Kohnsen
Niedersachsen Landkreis Northeim

Ratgeber: Bevor Sie das Amt kontaktieren

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Häufige Fragen zu Kohnsen

Welches Katasteramt ist für 37574 Kohnsen zuständig?

Für 37574 Kohnsen ist das LGLN - Northeim zuständig, Bahnhofstraße 15, 37154 Northeim.

Wie weit ist das Katasteramt von Kohnsen entfernt?

Das LGLN - Northeim liegt rund 15 Kilometer Luftlinie von Kohnsen entfernt. Für eine Flurkarte ist der Weg nicht nötig — der Antrag läuft vollständig online.

Zu welchem Kreis gehört Kohnsen?

Kohnsen liegt im Landkreis Northeim in Niedersachsen. Die Katasterführung richtet sich nach der Lage des Flurstücks, nicht nach dem Wohnort des Antragstellers.

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