Katasteramt Rehren

Zuständiges Katasteramt für 31749 Rehren, Landkreis Schaumburg.

Zuständig für 31749 Rehren

Für 31749 Rehren im Landkreis Schaumburg (Niedersachsen) führt das LGLN - Schaumburg das Liegenschaftskataster. Es liegt rund 149 km Luftlinie entfernt.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch nicht nötig. Der Antrag läuft vollständig online, die Zustellung erfolgt per PDF oder Post. Bearbeitungszeit der Behörde: In der Regel 2 bis 10 Werktage.

LGLN - Schaumburg Katasteramt | Niedersachsen Landkreis Friesland
LGLN - Schaumburg Oldenburger Straße 4
26316 Varel
E-Mail: katasteramt-ri@lgln.niedersachsen.de Fax: 04451919200 Mehr erfahren
Zum Flurkarte Online-Antrag

Öffnungszeiten

Für LGLN - Schaumburg liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Die aktuellen Zeiten stehen auf der offiziellen Seite des Amtes.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch ohnehin nicht nötig — der Online-Antrag läuft vollständig digital.

Weitere zuständige Stellen für Rehren

Das Katasteramt führt das Liegenschaftskataster. Für andere Unterlagen zu einem Grundstück in Rehren sind diese Stellen zuständig:

Unterlage Zuständige Stelle Anschrift
Grundbuchauszug Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30
31675 Bückeburg

Gebühren

Leistung einfach beglaubigt Einheit
Auszug aus dem Liegenschaftsbuch 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Auszug aus der Liegenschaftskarte 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Amtliche Gebühren nach Landesrecht (GebO Vermessung). Der Preis unseres Antragsservice ist im Formular ausgewiesen.
31749 Rehren
Niedersachsen Landkreis Schaumburg

Ratgeber: Bevor Sie das Amt kontaktieren

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Häufige Fragen zu Rehren

Welches Katasteramt ist für 31749 Rehren zuständig?

Für 31749 Rehren ist das LGLN - Schaumburg zuständig, Oldenburger Straße 4, 26316 Varel.

Wie weit ist das Katasteramt von Rehren entfernt?

Das LGLN - Schaumburg liegt rund 149 Kilometer Luftlinie von Rehren entfernt. Für eine Flurkarte ist der Weg nicht nötig — der Antrag läuft vollständig online.

Zu welchem Kreis gehört Rehren?

Rehren liegt im Landkreis Schaumburg in Niedersachsen. Die Katasterführung richtet sich nach der Lage des Flurstücks, nicht nach dem Wohnort des Antragstellers.

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