Katasteramt Steinhorst

Zuständiges Katasteramt für 29367 Steinhorst, Landkreis Gifhorn.

Zuständig für 29367 Steinhorst

Für 29367 Steinhorst im Landkreis Gifhorn (Niedersachsen) führt das LGLN Gifhorn das Liegenschaftskataster. Es liegt rund 25 km Luftlinie entfernt.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch nicht nötig. Der Antrag läuft vollständig online, die Zustellung erfolgt per PDF oder Post. Bearbeitungszeit der Behörde: In der Regel 2 bis 10 Werktage.

LGLN Gifhorn Katasteramt | Niedersachsen Landkreis Gifhorn
LGLN Gifhorn Am Schloßgarten 6
38518 Gifhorn
E-Mail: katasteramt-gf@lgln.niedersachsen.de Fax: 053717248963 Mehr erfahren
Zum Flurkarte Online-Antrag

Öffnungszeiten

Für LGLN Gifhorn liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Die aktuellen Zeiten stehen auf der offiziellen Seite des Amtes.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch ohnehin nicht nötig — der Online-Antrag läuft vollständig digital.

Weitere zuständige Stellen für Steinhorst

Das Katasteramt führt das Liegenschaftskataster. Für andere Unterlagen zu einem Grundstück in Steinhorst sind diese Stellen zuständig:

Unterlage Zuständige Stelle Anschrift
Grundbuchauszug Amtsgericht Gifhorn Am Schloßgarten 4
38518 Gifhorn

Gebühren

Leistung einfach beglaubigt Einheit
Auszug aus dem Liegenschaftsbuch 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Auszug aus der Liegenschaftskarte 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Amtliche Gebühren nach Landesrecht (GebO Vermessung). Der Preis unseres Antragsservice ist im Formular ausgewiesen.
29367 Steinhorst
Niedersachsen Landkreis Gifhorn

Ratgeber: Bevor Sie das Amt kontaktieren

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Häufige Fragen zu Steinhorst

Welches Katasteramt ist für 29367 Steinhorst zuständig?

Für 29367 Steinhorst ist das LGLN Gifhorn zuständig, Am Schloßgarten 6, 38518 Gifhorn.

Wie weit ist das Katasteramt von Steinhorst entfernt?

Das LGLN Gifhorn liegt rund 25 Kilometer Luftlinie von Steinhorst entfernt. Für eine Flurkarte ist der Weg nicht nötig — der Antrag läuft vollständig online.

Zu welchem Kreis gehört Steinhorst?

Steinhorst liegt im Landkreis Gifhorn in Niedersachsen. Die Katasterführung richtet sich nach der Lage des Flurstücks, nicht nach dem Wohnort des Antragstellers.

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