Katasteramt Nienhof

Zuständiges Katasteramt für 29364 Nienhof, Landkreis Celle.

Zuständig für 29364 Nienhof

Für 29364 Nienhof im Landkreis Celle (Niedersachsen) führt das LGLN - Celle das Liegenschaftskataster. Es liegt rund 15 km Luftlinie entfernt.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch nicht nötig. Der Antrag läuft vollständig online, die Zustellung erfolgt per PDF oder Post. Bearbeitungszeit der Behörde: In der Regel 2 bis 10 Werktage.

LGLN - Celle Katasteramt | Niedersachsen Landkreis Celle
LGLN - Celle Wasastraße 10
29229 Celle
E-Mail: katasteramt-ce@lgln.niedersachsen.de Fax: 05141274750 Mehr erfahren
Zum Flurkarte Online-Antrag

Öffnungszeiten

Für LGLN - Celle liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Die aktuellen Zeiten stehen auf der offiziellen Seite des Amtes.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch ohnehin nicht nötig — der Online-Antrag läuft vollständig digital.

Weitere zuständige Stellen für Nienhof

Das Katasteramt führt das Liegenschaftskataster. Für andere Unterlagen zu einem Grundstück in Nienhof sind diese Stellen zuständig:

Unterlage Zuständige Stelle Anschrift
Grundbuchauszug Amtsgericht Celle Mühlenstraße 8
29221 Celle
Baulastenverzeichnis Landkreis Celle Trift 26
29221 Celle

Gebühren

Leistung einfach beglaubigt Einheit
Auszug aus dem Liegenschaftsbuch 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Auszug aus der Liegenschaftskarte 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Amtliche Gebühren nach Landesrecht (GebO Vermessung). Der Preis unseres Antragsservice ist im Formular ausgewiesen.
29364 Nienhof
Niedersachsen Landkreis Celle

Ratgeber: Bevor Sie das Amt kontaktieren

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Häufige Fragen zu Nienhof

Welches Katasteramt ist für 29364 Nienhof zuständig?

Für 29364 Nienhof ist das LGLN - Celle zuständig, Wasastraße 10, 29229 Celle.

Wie weit ist das Katasteramt von Nienhof entfernt?

Das LGLN - Celle liegt rund 15 Kilometer Luftlinie von Nienhof entfernt. Für eine Flurkarte ist der Weg nicht nötig — der Antrag läuft vollständig online.

Zu welchem Kreis gehört Nienhof?

Nienhof liegt im Landkreis Celle in Niedersachsen. Die Katasterführung richtet sich nach der Lage des Flurstücks, nicht nach dem Wohnort des Antragstellers.

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