Katasteramt Friedeburg

Zuständiges Katasteramt für 06347 Friedeburg, Landkreis Mansfeld-Südharz.

Zuständig für 06347 Friedeburg

Für 06347 Friedeburg im Landkreis Mansfeld-Südharz (Sachsen-Anhalt) führt das LVermGeo Sachsen-Anhalt das Liegenschaftskataster. Es liegt rund 56 km Luftlinie entfernt.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch nicht nötig. Der Antrag läuft vollständig online, die Zustellung erfolgt per PDF oder Post. Bearbeitungszeit der Behörde: In der Regel 2 bis 10 Werktage.

LVermGeo Sachsen-Anhalt Katasteramt | Sachsen-Anhalt Kreisfreie Stadt Magdeburg
LVermGeo Sachsen-Anhalt Otto-von-Guericke-Straße 15
39104 Magdeburg
E-Mail: service.magdeburg.lvermgeo@sachsen-anhalt.de Fax: 03915677999 Mehr erfahren
Zum Flurkarte Online-Antrag

Öffnungszeiten

Für LVermGeo Sachsen-Anhalt liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Die aktuellen Zeiten stehen auf der offiziellen Seite des Amtes.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch ohnehin nicht nötig — der Online-Antrag läuft vollständig digital.

Gebühren

Leistung einfach beglaubigt Einheit
Auszug aus dem Liegenschaftsbuch 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Auszug aus der Liegenschaftskarte 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Amtliche Gebühren nach Landesrecht (GebO Vermessung). Der Preis unseres Antragsservice ist im Formular ausgewiesen.
06347 Friedeburg
Sachsen-Anhalt Landkreis Mansfeld-Südharz

Ratgeber: Bevor Sie das Amt kontaktieren

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Häufige Fragen zu Friedeburg

Welches Katasteramt ist für 06347 Friedeburg zuständig?

Für 06347 Friedeburg ist das LVermGeo Sachsen-Anhalt zuständig, Otto-von-Guericke-Straße 15, 39104 Magdeburg.

Wie weit ist das Katasteramt von Friedeburg entfernt?

Das LVermGeo Sachsen-Anhalt liegt rund 56 Kilometer Luftlinie von Friedeburg entfernt. Für eine Flurkarte ist der Weg nicht nötig — der Antrag läuft vollständig online.

Gilt das für alle Postleitzahlen in Friedeburg?

Ja. Friedeburg hat 3 Postleitzahlen, für alle ist dasselbe Katasteramt zuständig.

Zu welchem Kreis gehört Friedeburg?

Friedeburg liegt im Landkreis Mansfeld-Südharz in Sachsen-Anhalt. Die Katasterführung richtet sich nach der Lage des Flurstücks, nicht nach dem Wohnort des Antragstellers.

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