Katasteramt Ahrensberg

Zuständiges Katasteramt für 17255 Ahrensberg, Landkreis Mecklenburgische Seenplatte.

Zuständig für 17255 Ahrensberg

Für 17255 Ahrensberg im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (Mecklenburg-Vorpommern) führt das Landkreis Mecklenburgische Seenplatte das Liegenschaftskataster. Es liegt rund 39 km Luftlinie entfernt.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch nicht nötig. Der Antrag läuft vollständig online, die Zustellung erfolgt per PDF oder Post. Bearbeitungszeit der Behörde: In der Regel 2 bis 10 Werktage.

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Katasteramt | Mecklenburg-Vorpommern Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Platanenstraße 43
17033 Neubrandenburg
E-Mail: Katasterauskunft@lk-seenplatte.de Fax: 03955708765961 Mehr erfahren
Zum Flurkarte Online-Antrag

Öffnungszeiten

Für Landkreis Mecklenburgische Seenplatte liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Die aktuellen Zeiten stehen auf der offiziellen Seite des Amtes.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch ohnehin nicht nötig — der Online-Antrag läuft vollständig digital.

Gebühren

Leistung einfach beglaubigt Einheit
Auszug aus dem Liegenschaftsbuch 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Auszug aus der Liegenschaftskarte 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Amtliche Gebühren nach Landesrecht (GebO Vermessung). Der Preis unseres Antragsservice ist im Formular ausgewiesen.
17255 Ahrensberg
Mecklenburg-Vorpommern Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

Ratgeber: Bevor Sie das Amt kontaktieren

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Häufige Fragen zu Ahrensberg

Welches Katasteramt ist für 17255 Ahrensberg zuständig?

Für 17255 Ahrensberg ist das Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zuständig, Platanenstraße 43, 17033 Neubrandenburg.

Wie weit ist das Katasteramt von Ahrensberg entfernt?

Das Landkreis Mecklenburgische Seenplatte liegt rund 39 Kilometer Luftlinie von Ahrensberg entfernt. Für eine Flurkarte ist der Weg nicht nötig — der Antrag läuft vollständig online.

Zu welchem Kreis gehört Ahrensberg?

Ahrensberg liegt im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte in Mecklenburg-Vorpommern. Die Katasterführung richtet sich nach der Lage des Flurstücks, nicht nach dem Wohnort des Antragstellers.

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