Katasteramt Grebenroth

Zuständiges Katasteramt für 65321 Grebenroth, Landkreis Rheingau-Taunus-Kreis.

Zuständig für 65321 Grebenroth

Für 65321 Grebenroth im Landkreis Rheingau-Taunus-Kreis (Hessen) führt das Amt für Bodenmanagement Rheingau-Taunus-Kreis das Liegenschaftskataster. Es liegt rund 19 km Luftlinie entfernt.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch nicht nötig. Der Antrag läuft vollständig online, die Zustellung erfolgt per PDF oder Post. Bearbeitungszeit der Behörde: In der Regel 2 bis 10 Werktage.

Amt für Bodenmanagement Rheingau-Taunus-Kreis Katasteramt | Hessen Landkreis Rheingau-Taunus-Kreis
Amt für Bodenmanagement Rheingau-Taunus-Kreis Große Hub 2
65344 Eltville-Martinsthal
E-Mail: info.afb-limburg@hvbg.hessen.de Fax: 064319105901 Mehr erfahren
Zum Flurkarte Online-Antrag

Öffnungszeiten

Für Amt für Bodenmanagement Rheingau-Taunus-Kreis liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Die aktuellen Zeiten stehen auf der offiziellen Seite des Amtes.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch ohnehin nicht nötig — der Online-Antrag läuft vollständig digital.

Gebühren

Leistung einfach beglaubigt Einheit
Auszug aus dem Liegenschaftsbuch 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Auszug aus der Liegenschaftskarte 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Amtliche Gebühren nach Landesrecht (GebO Vermessung). Der Preis unseres Antragsservice ist im Formular ausgewiesen.
65321 Grebenroth
Hessen Landkreis Rheingau-Taunus-Kreis

Ratgeber: Bevor Sie das Amt kontaktieren

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Häufige Fragen zu Grebenroth

Welches Katasteramt ist für 65321 Grebenroth zuständig?

Für 65321 Grebenroth ist das Amt für Bodenmanagement Rheingau-Taunus-Kreis zuständig, Große Hub 2, 65344 Eltville-Martinsthal .

Wie weit ist das Katasteramt von Grebenroth entfernt?

Das Amt für Bodenmanagement Rheingau-Taunus-Kreis liegt rund 19 Kilometer Luftlinie von Grebenroth entfernt. Für eine Flurkarte ist der Weg nicht nötig — der Antrag läuft vollständig online.

Zu welchem Kreis gehört Grebenroth?

Grebenroth liegt im Landkreis Rheingau-Taunus-Kreis in Hessen. Die Katasterführung richtet sich nach der Lage des Flurstücks, nicht nach dem Wohnort des Antragstellers.

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