Katasteramt Bergheim
Zuständiges Katasteramt für 50126 Bergheim, Kreis Rhein-Erft-Kreis.
Zuständig für 50126 Bergheim
Für 50126 Bergheim im Kreis Rhein-Erft-Kreis (Nordrhein-Westfalen) führt das Amt für Liegenschaftskataster und Geoinformation Rhein-Erft-Kreis das Liegenschaftskataster. Es liegt rund 0 km Luftlinie entfernt.
Für eine Flurkarte ist ein Besuch nicht nötig. Der Antrag läuft vollständig online, die Zustellung erfolgt per PDF oder Post. Bearbeitungszeit der Behörde: In der Regel 2 bis 10 Werktage.
Öffnungszeiten
Für Amt für Liegenschaftskataster und Geoinformation Rhein-Erft-Kreis liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Die aktuellen Zeiten stehen auf der offiziellen Seite des Amtes.
Für eine Flurkarte ist ein Besuch ohnehin nicht nötig — der Online-Antrag läuft vollständig digital.
Weitere zuständige Stellen für Bergheim
Das Katasteramt führt das Liegenschaftskataster. Für andere Unterlagen zu einem Grundstück in Bergheim sind diese Stellen zuständig:
| Unterlage | Zuständige Stelle | Anschrift |
|---|---|---|
| Grundbuchauszug | Amtsgericht Bergheim |
Kennedystraße 2 50126 Bergheim |
| Teilungserklärung und Aufteilungsplan | Amtsgericht Bergheim |
Kennedystraße 2 50126 Bergheim |
| Baulastenverzeichnis | Kreisstadt Bergheim |
50126 Bergheim |
Gebühren
| Leistung | einfach | beglaubigt | Einheit |
|---|---|---|---|
| Auszug aus dem Liegenschaftsbuch | 15,00 EUR | 30,00 EUR | je Flurstück |
| Auszug aus der Liegenschaftskarte | 15,00 EUR | 30,00 EUR | je Flurstück |
Ratgeber: Bevor Sie das Amt kontaktieren
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Artikel lesen →Häufige Fragen zu Bergheim
Für 50126 Bergheim ist das Amt für Liegenschaftskataster und Geoinformation Rhein-Erft-Kreis zuständig, Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim.
Das Amt für Liegenschaftskataster und Geoinformation Rhein-Erft-Kreis liegt rund 0 Kilometer Luftlinie von Bergheim entfernt. Für eine Flurkarte ist der Weg nicht nötig — der Antrag läuft vollständig online.
Ja. Bergheim hat 6 Postleitzahlen, für alle ist dasselbe Katasteramt zuständig.
Bergheim liegt im Kreis Rhein-Erft-Kreis in Nordrhein-Westfalen. Die Katasterführung richtet sich nach der Lage des Flurstücks, nicht nach dem Wohnort des Antragstellers.