Katasteramt Lützel

Zuständiges Katasteramt für 63599 Lützel, Landkreis Main-Kinzig-Kreis.

Zuständig für 63599 Lützel

Für 63599 Lützel im Landkreis Main-Kinzig-Kreis (Hessen) führt das Amt für Bodenmanagement Büdingen_Main-Kinzig-Kreis das Liegenschaftskataster. Es liegt rund 17 km Luftlinie entfernt.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch nicht nötig. Der Antrag läuft vollständig online, die Zustellung erfolgt per PDF oder Post. Bearbeitungszeit der Behörde: In der Regel 2 bis 10 Werktage.

Amt für Bodenmanagement Büdingen_Main-Kinzig-Kreis Katasteramt | Hessen Landkreis Wetteraukreis
Amt für Bodenmanagement Büdingen_Main-Kinzig-Kreis Bahnhofstraße 33
63654 Büdingen
E-Mail: info.afb-buedingen@hvbg.hessen.de Fax: 0611327605110 Mehr erfahren
Zum Flurkarte Online-Antrag

Öffnungszeiten

Für Amt für Bodenmanagement Büdingen_Main-Kinzig-Kreis liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Die aktuellen Zeiten stehen auf der offiziellen Seite des Amtes.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch ohnehin nicht nötig — der Online-Antrag läuft vollständig digital.

Gebühren

Leistung einfach beglaubigt Einheit
Auszug aus dem Liegenschaftsbuch 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Auszug aus der Liegenschaftskarte 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Amtliche Gebühren nach Landesrecht (GebO Vermessung). Der Preis unseres Antragsservice ist im Formular ausgewiesen.
63599 Lützel
Hessen Landkreis Main-Kinzig-Kreis

Ratgeber: Bevor Sie das Amt kontaktieren

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Häufige Fragen zu Lützel

Welches Katasteramt ist für 63599 Lützel zuständig?

Für 63599 Lützel ist das Amt für Bodenmanagement Büdingen_Main-Kinzig-Kreis zuständig, Bahnhofstraße 33, 63654 Büdingen.

Wie weit ist das Katasteramt von Lützel entfernt?

Das Amt für Bodenmanagement Büdingen_Main-Kinzig-Kreis liegt rund 17 Kilometer Luftlinie von Lützel entfernt. Für eine Flurkarte ist der Weg nicht nötig — der Antrag läuft vollständig online.

Zu welchem Kreis gehört Lützel?

Lützel liegt im Landkreis Main-Kinzig-Kreis in Hessen. Die Katasterführung richtet sich nach der Lage des Flurstücks, nicht nach dem Wohnort des Antragstellers.

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