Katasteramt Siegbach-Eisemroth
Zuständiges Katasteramt für 35768 Siegbach-Eisemroth, Landkreis Lahn-Dill-Kreis.
Zuständig für 35768 Siegbach-Eisemroth
Für 35768 Siegbach-Eisemroth im Landkreis Lahn-Dill-Kreis (Hessen) führt das Amt für Bodenmanagement Marburg das Liegenschaftskataster.
Für eine Flurkarte ist ein Besuch nicht nötig. Der Antrag läuft vollständig online, die Zustellung erfolgt per PDF oder Post.
Öffnungszeiten
Für Amt für Bodenmanagement Marburg liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Die aktuellen Zeiten stehen auf der offiziellen Seite des Amtes.
Für eine Flurkarte ist ein Besuch ohnehin nicht nötig — der Online-Antrag läuft vollständig digital.
Weitere zuständige Stellen für Siegbach-Eisemroth
Das Katasteramt führt das Liegenschaftskataster. Für andere Unterlagen zu einem Grundstück in Siegbach-Eisemroth sind diese Stellen zuständig:
| Unterlage | Zuständige Stelle | Anschrift |
|---|---|---|
| Grundbuchauszug | Amtsgericht Marburg |
Universitätsstraße 48 35037 Marburg |
Gebühren
| Leistung | einfach | beglaubigt | Einheit |
|---|---|---|---|
| Auszug aus dem Liegenschaftsbuch | 15,00 EUR | 30,00 EUR | je Flurstück |
| Auszug aus der Liegenschaftskarte | 15,00 EUR | 30,00 EUR | je Flurstück |
Ratgeber: Bevor Sie das Amt kontaktieren
Alle ArtikelFlurstücksnummer herausfinden: 6 Wege zu Gemarkung, Flur und Flurstück
Grundbuchauszug, Grundsteuerbescheid, Kaufvertrag, Geoportal oder Katasteramt: Wo die Flurstücksnummer steht, wie Sie sie aus der Adresse ermitteln und was Zähler und Nenner bedeuten.
Artikel lesen →Eigentümer eines Grundstücks herausfinden: Was Katasteramt und Grundbuchamt herausgeben
Wer darf erfahren, wem ein Grundstück gehört? Berechtigtes Interesse, die Rolle von Katasteramt und Grundbuchamt, was der Nachweis kostet und welche Wege nicht funktionieren.
Artikel lesen →Häufige Fragen zu Siegbach-Eisemroth
Für 35768 Siegbach-Eisemroth ist das Amt für Bodenmanagement Marburg zuständig, Robert-Koch-Straße 17 , 35037 Marburg Marburg.
Siegbach-Eisemroth liegt im Landkreis Lahn-Dill-Kreis in Hessen. Die Katasterführung richtet sich nach der Lage des Flurstücks, nicht nach dem Wohnort des Antragstellers.