Katasteramt Kirchhain

Zuständiges Katasteramt für 35274 Kirchhain, Landkreis Marburg-Biedenkopf.

Zuständig für 35274 Kirchhain

Für 35274 Kirchhain im Landkreis Marburg-Biedenkopf (Hessen) führt das Amt für Bodenmanagement Marburg  das Liegenschaftskataster.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch nicht nötig. Der Antrag läuft vollständig online, die Zustellung erfolgt per PDF oder Post.

Amt für Bodenmanagement Marburg  Katasteramt |
Amt für Bodenmanagement Marburg  Robert-Koch-Straße 17 
35037 Marburg Marburg
E-Mail: info.afb-marburg@hvbg.hessen.de Fax: 06115353300 Mehr erfahren
Zum Flurkarte Online-Antrag

Öffnungszeiten

Für Amt für Bodenmanagement Marburg  liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Die aktuellen Zeiten stehen auf der offiziellen Seite des Amtes.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch ohnehin nicht nötig — der Online-Antrag läuft vollständig digital.

Weitere zuständige Stellen für Kirchhain

Das Katasteramt führt das Liegenschaftskataster. Für andere Unterlagen zu einem Grundstück in Kirchhain sind diese Stellen zuständig:

Unterlage Zuständige Stelle Anschrift
Grundbuchauszug Amtsgericht Kirchhain Niederrheinische Straße 32
35274 Kirchhain
Teilungserklärung und Aufteilungsplan Amtsgericht Kirchhain Niederrheinische Straße 32
35274 Kirchhain
Baulastenverzeichnis Landkreis Marburg-Biedenkopf Im Lichtenholz 60
35043 Marburg

Gebühren

Leistung einfach beglaubigt Einheit
Auszug aus dem Liegenschaftsbuch 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Auszug aus der Liegenschaftskarte 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Amtliche Gebühren nach Landesrecht (GebO Vermessung). Der Preis unseres Antragsservice ist im Formular ausgewiesen.
35274 Kirchhain
Hessen Landkreis Marburg-Biedenkopf

Ratgeber: Bevor Sie das Amt kontaktieren

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Häufige Fragen zu Kirchhain

Welches Katasteramt ist für 35274 Kirchhain zuständig?

Für 35274 Kirchhain ist das Amt für Bodenmanagement Marburg  zuständig, Robert-Koch-Straße 17 , 35037 Marburg Marburg.

Zu welchem Kreis gehört Kirchhain?

Kirchhain liegt im Landkreis Marburg-Biedenkopf in Hessen. Die Katasterführung richtet sich nach der Lage des Flurstücks, nicht nach dem Wohnort des Antragstellers.

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