Katasteramt Gotha

Zuständiges Katasteramt für 99687 Gotha.

Zuständig für 99687 Gotha

Für 99687 Gotha führt das Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation das Liegenschaftskataster.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch nicht nötig. Der Antrag läuft vollständig online, die Zustellung erfolgt per PDF oder Post. Bearbeitungszeit der Behörde: In der Regel 2 bis 10 Werktage.

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation Katasteramt | Thüringen Landkreis Eichsfeld
Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation Franz-Weinrich-Straße 24
37339 Leinefelde-Worbis
E-Mail: poststelle.leinefelde-worbis@tlbg.thueringen.de Fax: 0361574114204 Mehr erfahren
Zum Flurkarte Online-Antrag

Öffnungszeiten

Für Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Die aktuellen Zeiten stehen auf der offiziellen Seite des Amtes.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch ohnehin nicht nötig — der Online-Antrag läuft vollständig digital.

Weitere zuständige Stellen für Gotha

Das Katasteramt führt das Liegenschaftskataster. Für andere Unterlagen zu einem Grundstück in Gotha sind diese Stellen zuständig:

Unterlage Zuständige Stelle Anschrift
Grundbuchauszug Amtsgericht Gotha Justus-Perthes-Straße 2
99867 Gotha
Baulastenverzeichnis Stadtverwaltung Gotha Ekhofplatz 24
99867 Gotha
Umweltauskunft und Altlasten Landratsamt Gotha 18.-März-Straße 50
99867 Gotha

Gebühren

Leistung einfach beglaubigt Einheit
Auszug aus dem Liegenschaftsbuch 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Auszug aus der Liegenschaftskarte 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Amtliche Gebühren nach Landesrecht (GebO Vermessung). Der Preis unseres Antragsservice ist im Formular ausgewiesen.

Ratgeber: Bevor Sie das Amt kontaktieren

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Häufige Fragen zu Gotha

Welches Katasteramt ist für 99687 Gotha zuständig?

Für 99687 Gotha ist das Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation zuständig, Franz-Weinrich-Straße 24, 37339 Leinefelde-Worbis.

Gilt das für alle Postleitzahlen in Gotha?

Ja. Gotha hat 3 Postleitzahlen, für alle ist dasselbe Katasteramt zuständig.